Urteil EuGH knüpft Kindergeld für EU-Ausländer an Aufenthaltserlaubnis

Rückendeckung für Großbritannien: Auflagen bei der bei Kindergeldzahlungen an EU-Ausländer darf London machen, urteilt das höchste Gericht der Europäischen Union.

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Die britische Regierung hat vom höchsten Gericht der Europäischen Union (EU) Rückendeckung für Auflagen bei Kindergeldzahlungen an EU-Ausländer erhalten. Quelle: dpa

Brüssel Die britische Regierung hat vom höchsten Gericht der Europäischen Union (EU) Rückendeckung für Auflagen bei Kindergeldzahlungen an EU-Ausländer erhalten. So könnten die Behörden in Großbritannien vor der Zahlung von Kindergeld und einer Steuergutschrift die Aufenthaltserlaubnis prüfen, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Dienstag.

Dies sei durch das legitime Ziel des Vereinigten Königreichs gerechtfertigt, die Staatsfinanzen zu schützen. Die EU-Kommission hatte gegen die britischen Vorschriften geklagt, weil sie darin eine Diskriminierung von EU-Ausländern gegenüber Staatsbürgern des Königreichs sah, die keinen Nachweis erbringen müssen.(Az: C-308/14)

Die Luxemburger Richter äußerten sich in ihrem Urteil nicht dazu, ob Großbritannien künftig die Kindergeldsätze für EU-Ausländer senken darf, wenn die Kinder noch in den Herkunftsländern leben. Die Bundesregierung hatte angekündigt, die Begrenzung übernehmen zu wollen, die beim EU-Gipfel im Februar vereinbart worden war.

Sozialleistungen für EU-Ausländer stehen im Fokus der Debatte über einen Austritt Großbritanniens aus der EU. Befürworter eines sogenannten Brexit argumentieren, dass die britischen Sozialsysteme durch den Zuzug von Menschen vor allem aus Osteuropa überlastet würden.

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