Urteil im Fall Roldugin Vier Banker, ein Starmusiker und die „Putin-Millionen“

Ist Musiker Sergey Roldugin nur ein Strohmann? Quelle: imago images

Ein schweizer Gericht hat vier Banker schuldig gesprochen, die Geld aus dem Umfeld von Wladimir Putin verwaltet haben sollen. Im Zentrum des Geschehens: ein russischer Orchestermusiker und Putin-Vertrauter.

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Vier Banker sind von einem Zürcher Gericht in Zusammenhang mit der Verwaltung von Geldern aus dem Umfeld des russischen Präsidenten Wladimir Putin schuldig gesprochen worden. Das Bezirksgericht sah es als erwiesen an, dass die Mitarbeiter der in Abwicklung befindlichen Schweizer Tochter der russischen Gazprombank bei der Eröffnung und Führung von Konten für den Musiker Sergey Roldugin mangelnde Sorgfalt gezeigt haben. Die Angeklagten hätten es unterlassen, genau genug zu prüfen, ob das Geld wirklich Roldugin gehört habe.

Gegen die vier Angeklagten verhängte das Gericht Geldstrafen von 48.000 bis 540.000 Franken, die innerhalb von zwei Jahren fällig werden, falls sich die Männer erneut etwas zu schulden kommen lassen. Die Anwälte kündigten noch vor Gericht an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe und fordern einen Freispruch.

2014 wurden bei der Gazprombank in Zürich zwei Konten eröffnet, für die Roldugin als wirtschaftlich Berechtigter angegeben wurde. Medienberichten zufolge ist der russische Cellist und Dirigent der Patenonkel einer der Töchter Putins, so die Anklage. Kurz nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde er auf die Sanktionsliste der Schweiz gesetzt. Laut der Liste ist Roldugin in Moskau als „Putins Brieftasche“ bekannt. Der Staatsanwalt sprach von Vermögen auf den Konten von rund 30 Millionen Franken. Es sei nicht plausibel, dass ein Musiker über Beträge in dieser Größenordnung verfüge. Er sei ein Strohmann.

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von Annina Reimann, Martin Seiwert

Banken in der Schweiz sind verpflichtet, Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, wenn ernsthafte Zweifel an der Identität des Vertragspartners bestehen. Der Anklageschrift zufolge hätten die vier Banker die erforderlichen Abklärungen aber nicht vorgenommen und die Konten bis im September 2016 weiterlaufen lassen.

Der Richter folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft. „Roldugin kann nicht der wirtschaftlich Berichtige sein“, erklärte Richter Sebastian Aeppli. Wenn es ernsthafte Zweifel an den Angaben des Kunden gebe, seien weitere Abklärungen notwendig. „Wer nicht weiter abklärt, wenn es Widersprüche gibt, hat die Sorgfaltspflicht verletzt.“ Der Staatsanwalt begrüßte das Urteil. Es sei ein wichtigen Signal, das Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche respektiert werden müssten.

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Ein Sprecher der Gazprombank erklärte: „Das ist ein schwarzer Tag für die vier Beteiligten.“ Wenn das Urteil bestätigt werde, könnte die Finanzmarktaufsichtsbehörde die Zulassung der Banker für eine weitere Tätigkeit in der Schweizer Finanzbranche einschränken. „Das hätte beruflich und privat einschneidende Auswirkungen für die Betroffenen.“

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