Urteil Öffentlichkeit braucht laut EU-Gericht Zugang zu Glyphosat-Studien

Das EU-Gericht will Transparenz in die Glyphosat-Debatte bringen: Umstrittene Studien zum Unkrautvernichter müssen demnach öffentlich gemacht werden.

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Glyphosat: Behörde muss Zugang zu Studien gewähren Quelle: dpa

Luxemburg Umstrittene Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters Glyphosat müssen nach einem Urteil des EU-Gerichts öffentlich gemacht werden. Die Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörde Efsa, entsprechende Untersuchungen unter Verschluss zu halten, sei nichtig, erklärten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssachen T-716/14, T-329/17). Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Monaten beim höheren Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Glyphosat war 2017 in der EU nach monatelangem Streit für weitere fünf Jahre zugelassen worden. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stufte Glyphosat im März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ für den Menschen ein. Die Lebensmittelbehörde Efsa sah dafür aber keine Bestätigung. Gegen das Mittel hatte es vor allem in Deutschland heftige Proteste gegeben.

Unter anderem vier grüne Europaparlamentarier hatten nun dagegen geklagt, dass Efsa ihnen den Zugang verwehrt hatte. Die Lebensmittelbehörde begründete dies mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Unternehmen, die die Studien vorgelegt hatten - unter anderem die mittlerweile vom Agrar- und Pharmariesen Bayer übernommene US-Firma Monsanto.

Die Luxemburger Richter urteilten nun, das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen, die Emissionen in die Umwelt beträfen, sei höher als der Schutz von Geschäftsinteressen. Das Interesse bestehe nicht nur darin, zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt worden sei, sondern auch, wie die Umwelt dadurch beeinträchtigt werde.

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