Urteil zur Asylpolitik EU-Recht gibt Flüchtlingen kein Recht auf legale Einreise

EU-Staaten sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtet, Asylbewerbern ein Visum zur legalen Einreise auszustellen. Aus dem Unionsrecht ließen sich keine derartigen Verpflichtungen ableiten.

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Luxemburg Die EU-Staaten müssen Flüchtlingen nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts kein Visum für einen Asylantrag ausstellen. Vielmehr sei es eine Entscheidung nach nationalem Recht, ob ein solche Einreiseerlaubnis erteilt werden könne, entschied der Gerichtshof der EU (EuGH) am Dienstag. Ein entsprechendes EU-Gesetz gebe es nicht. Die Luxemburger Richter widersprachen damit überraschend der Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi an, der seine Schlussanträge vor einem Monat vorgelegt hatte. In vielen Fällen schließen sich die Richter der Einschätzung des Generalanwalts an. (Az: C-638/16)

In dem Ausgangsverfahren für das EuGH-Urteil ging es um ein syrisches Ehepaar, das mit seinen drei kleinen Kindern aus dem lange umkämpften Aleppo nach Europa fliehen wollte. Es beantragte dazu im libanesischen Beirut Visa. Das belgische Ausländeramt lehnte die Anträge ab.

Die Behörde argumentierte, dass sich die Familie länger als die mit einem Visum bewilligten 90 Tage in Belgien aufhalten wollte – schließlich wollten die Syrer dort Asylanträge stellen. Zudem seien EU-Staaten nicht verpflichtet, alle Menschen aufzunehmen, die eine katastrophale Situation durchlebten, hieß es.

Der zuständige EuGH-Generalanwalt widersprach dieser Argumentation in einem aufsehenerregenden Gutachten. Er schrieb, die Erteilung nationaler Visa werde von einer EU-Verordnung geregelt. Damit gelte auch die Grundrechtecharta der Union. Die wiederum schreibt das Recht auf Asyl fest und verbietet Folter und andere unmenschliche und entwürdigende Behandlung – reale Gefahren für die syrische Familie, unterstrich der Gutachter. Damit müsse ein EU-Staat in solchen Fällen Visa zur Einreise vergeben und Schutzsuchenden die Möglichkeit geben, in Europa Asyl zu verlangen.

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