US-Visum US-Visa bald nur noch bei Angabe von Social-Media-Konten

Wer ein US-Visum möchte, könnte bald gezwungen sein seine Social-Media-Accounts der letzten fünf Jahre offenzulegen. Quelle: imago stock&people

Wer ein US-Visum beantragen möchte, muss bald auch seine Accounts bei Twitter oder Facebook offenlegen. Davon wären Aupairs ebenso wie Manager oder Expats betroffen.

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Das US-Außenministerium will in Zukunft alle Visumsbewerber dazu verpflichten, ihre Daten aus sozialen Netzwerken offen zulegen. Das umfasst zum Beispiel Facebook- oder Twitter-Nutzernamen. Bewerber sollen zudem verpflichtet werden, auf Visaanträgen E-Mail Adressen und Telefonnummern zu nennen, die sie in den letzten fünf Jahren genutzt haben.

Eine entsprechende Regelung wird das Außenministerium in den kommenden Tagen veröffentlichen, ab dann gelten 60 Tage Zeit, in der die Öffentlichkeit zu dem Plan Stellung nehmen kann.
Wer aus Deutschland mit einem Touristenvisum in die USA einreisen möchte, wäre von der Änderung wohl nicht betroffen. Doch Zehntausende Aupairs, Manager oder Expats, die ein reguläres Visum zum Arbeiten benötigen, müssten ihre Identitäten in sozialen Netzwerken ebenso preisgeben wie etwa Wissenschaftler.

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump will künftig alle Visabewerber kritischer prüfen. Bislang gilt eine verschärfte Prozedur nur für einige Länder mit hauptsächlich muslimischer Bevölkerung. Von der neuen Regelung sollen nur wenige Visa-Bewerber, zum Beispiel aus diplomatischen Dienst, ausgenommen werden.

Rund 15 Millionen Ausländer bewerben sich jedes Jahr um ein Visum für die USA. Die neue Regelung würde alle Bewerber treffen, unabhängig davon ob sie in die USA einwandern wollen, oder nur eine Aufenthaltserlaubnis möchten.
Das Außenministerium schätzt, dass circa 710.000 Einwanderer von der Gesetzgebung betroffen wären, zusätzlich 14 Millionen Bewerber, die in den USA studieren oder arbeiten möchten. Informationen aus Sozialen Medien wurden bisher nur von Bewerbern verlangt, die sich zuvor in Gebieten aufgehalten haben, die von Terrororganisationen kontrolliert werden. In diese Kategorie vielen bisher jedes Jahr circa 65.000 Menschen.

Nach der Phase der öffentlichen Beteiligung an dem Plan muss der Haushaltsausschuss das neue Programm auf Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit prüfen. Sollte dieser das Verfahren genehmigen, bekämen Bewerber sämtlicher Visumstypen eine Liste von Sozialen Medien vorgelegt. Für die abgefragten Plattformen müssten dann alle eventuell genutzten Accounts der letzten fünf Jahre angegeben werden. Außerdem sollten Antragsteller freiwillig Angaben zu Plattformen zu machen, die nicht auf der Liste zu finden sind.

Im vergangenen Jahr gewährten die US-Konsulate in Deutschland fast hunderttausend Nicht-Einwanderungsvisa. Dazu zählen zum Beispiel Visa des Typ „L-1“ für Mitarbeiter, die von deutschen Unternehmen in die USA entsandt werden. Im vergangenen Jahr erhielten mehr als 4.000 Deutsche ein solches Visum. Fast 20.000-mal stellten die USA im Haushaltsjahr 2017 J-1-Visa etwa für deutsche Aupairs aus und etwa 26.000-mal B1/B2-Visa für Geschäftsreisende.
Bereits auf bisherigen Visaanträgen ist ein Feld für die Angabe zu Accounts in sozialen Netzwerken vorgesehen. Allerdings trägt diese Zeile im Antragsformular DS-160 den Zusatz „optional“.

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