Verbraucherschutz EuGH-Gutachter will bei Reifenpannen Fluggast-Entschädigung streichen

Ein Gutachter des EuGH will die Zahlungspflichten für Fluglinien lockern. Schon in den kommenden Monaten könnte dazu ein Urteil fallen.

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EuGH: Keine Entschädigung für Fluggäste nach Reifenschaden Quelle: dpa

Luxemburg Fluglinien können nach Ansicht eines wichtigen EuGH-Gutachters bei Reifenpannen von Entschädigungszahlungen an Passagiere befreit werden. Wenn Reifen etwa durch Schrauben auf der Startbahn beschädigt würden, sei dies ein „außergewöhnlicher Umstand“, der die Fluggesellschaft unter Umständen von der Zahlungspflicht befreie, erklärte der Generalanwalt Evgeni Tanchev am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C 501/17).

Solche Pannen seien nicht vorhersehbar, meinte er weiter. Sie seien auch nicht Teil des normalen Airline-Betriebs. Üblicherweise haben Passagiere innerhalb der EU bei Flugausfällen oder gravierenden Verspätungen Anspruch auf Entschädigungen. Hintergrund ist der Rechtsstreit eines deutschen Passagiers mit der Fluggesellschaft Germanwings.

Der Reisende hatte eine Entschädigung gefordert, nachdem sich sein Flug von Dublin nach Düsseldorf um mehr als drei Stunden verspätet hatte. Schuld an der Verspätung waren auf der Startbahn liegende Schrauben, die einen Reifen des Flugzeugs beschädigten, woraufhin dieser ausgewechselt wurde.

Germanwings verwies auf „außergewöhnliche Umstände“ und verweigerte die Zahlung. Das Landgericht Köln hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen. Dem Gutachter zufolge muss jedoch das Landgericht prüfen, ob die Fluglinie den Schaden mit „zumutbaren Maßnahmen“ habe vermeiden können. Oft folgen die EuGH-Richter der Einschätzung des Generalanwalts. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen.

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