Verstoß gegen Anti-Korruptions-Klauseln Generalstaatsanwälte klagen gegen Trump

Zwei Bundesstaaten machen ernst: Sie wollen die Verquickungen zwischen Donald Trumps Hotelgeschäft und seiner Amtsführung als US-Präsident vor Gericht bringen. Im Zentrum ihrer Anklage steht ein Washingtoner Hotel.

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US-Präsident und Geschäftsmann Quelle: Reuters

Die Generalstaatsanwälte von Maryland und der US-Hauptstand Washington D.C. haben angekündigt, Präsident Donald Trump an diesem Montag anzuklagen. Das berichtet die „Washington Post“. Der Präsident habe auch nach seinem Einzug ins Weiße Haus noch Millionenzahlungen und Vorteile von fremden Regierungen angenommen und damit gegen die Anti-Korruptions-Regeln der Verfassung verstoßen.

Hintergrund ist, dass Trump wohl noch immer teilweise die Kontrolle über seinen Unternehmensnetzwerk ausübt und darum Zahlungen an diese Unternehmen als Überweisungen an ihn gewertet werden können. Konkret geht es um ein Hotel in der Hauptstadt, dessen Zimmer mehrfach von ausländischen Regierungsdelegationen gebucht wurden. So verlegte die Botschaft von Kuwait eine Veranstaltung vom Four Seasons ins Trump-Hotel. Gäste aus Saudi-Arabien übernachteten dort mehrfach. Der Botschafter von Georgien verbreitete via Twitter lobende Worte über das Hotel.

Die US-Generalverwaltung hatte zunächst erklärt, Trump müsse das Hotel verkaufen. Dann jedoch gestattete sie den weiteren Betrieb. Diese Erlaubnis wollen die Generalstaatsanwälte nun anfechten. Trump habe versprochen, seine Amtspflichten und seine privaten Geschäftsinteressen auseinanderzuhalten, dieses Versprechen aber gebrochen, sagen sie. So erklärte sein Sohn Eric Trump, der nun die Geschäfte führt, kürzlich auf Nachfrage des „Forbes“ Magazins, er versorge den Präsidenten mit Berichten über die Unternehmen.

Üblich ist, dass Präsidenten ihre privaten Geschäfte während ihrer Amtszeit in einen „blind trust“ auslagern, also an eine eigenständig handelnde Geschäftsführung übergeben. Schon die Tatsache, dass Trump Familienmitglieder über die Unternehmen wachen lässt, stieß auf Protest. Ein Gesetz dazu gibt es nicht.

Der Generalstaatsanwalt von Washington D.C., Karl A. Racine, und der von Maryland, Brian E. Frosh, sind beide Mitglied der Demokraten. Sie betonen, dass ihre Klage auch einen seit Langem geforderten Effekt haben könnte: Um das Volumen von Trumps Auslandsinvestitionen abzuschätzen, würden sie seine Steuererklärungen anfordern. Diese hatte Trump entgegen der Gepflogenheiten im Wahlkampf nicht veröffentlicht. Nur die Steuererklärung von 2005 ist bisher an die Öffentlichkeit gelangt.

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