Veruntreuung Justiz eröffnet Verfahren gegen Front National

Die französische Justiz hat das Ermittlungsverfahren gegen Front National eröffnet. Es besteht der Verdacht, dass Assistenten von Abgeordneten im EU-Parlament unerlaubt für die Partei in Frankreich gearbeitet haben.

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Paris In der Affäre um EU-Parlamentsjobs hat die französische Justiz nun auch ein Ermittlungsverfahren gegen die rechtspopulistische Front National (FN) eröffnet. Das bestätigten Justizkreise der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in Paris. Gegen Parteichefin Marine Le Pen läuft bereits seit dem Sommer ein Verfahren.

Französische Ermittlungsrichter gehen schon länger dem Verdacht nach, dass Assistenten von FN-Abgeordneten im EU-Parlament unerlaubt für die Partei in Frankreich gearbeitet haben. Die Jobaffäre könnte der europäischen Volksvertretung nach früheren Schätzungen einen Schaden von bis zu fünf Millionen Euro zugefügt haben, wie mit dem Fall vertraute Quellen Ende April gesagt hatten.

Das Verfahren gegen die FN wurde bereits am 30. November eröffnet. Laut den Justizkreisen geht es unter anderem um den Vorwurf der Mitwisserschaft bei Veruntreuung.

Die FN teilte mit, sie wolle nachweisen, dass kein einziger Cent veruntreut worden sei. Die frühere Europaabgeordnete Marine Le Pen hatte im Frühjahr in die Endrunde der französischen Präsidentenwahl erreicht und war dann von dem sozialliberalen Rivalen Emmanuel Macron geschlagen worden.

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