Weltwirtschaft Deutschland hat UN-Abkommen zu Handelsstreitfällen nicht unterzeichnet

Das UN-Abkommen zur Beilegung von Handelsstreits hat Deutschland bisher noch nicht unterzeichnet. Grund ist eine Kompetenzfrage innerhalb der EU.

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Sowohl China als auch die USA haben das UN-Abkommen bereits unterzeichnet. Quelle: dpa

Berlin, Singapur Deutschland hat das neue UN-Abkommen zur Beilegung kommerzieller Streitfälle bisher nicht unterzeichnet – und wird es wohl auch vor 2020 nicht tun. „Innerhalb der Europäischen Union ist die Frage der Kompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten für die Zeichnung dieser Konvention ungeklärt“, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. „Bis zur Klärung dieser Frage wird die Bundesregierung von einer Zeichnung absehen.“ Der Industrieverband BDI hatte das Abkommen am Mittwoch als „positiven Beitrag zur Förderung des weltweiten Handels in unruhigen Zeiten“ bezeichnet.

46 UN-Staaten hatten das Abkommen zuvor in Singapur unterschrieben, darunter USA und China, die sich derzeit mit immer neuen Sonderzöllen überziehen. Die Konvention regelt die gegenseitige Anerkennung von Ergebnissen von Mediationsverfahren bei Handelsstreitigkeiten. Die EU ist jedoch durch einen Kompetenzstreit blockiert. Denn die EU-Kommission sieht wegen der gemeinsamen Handelspolitik die EU-Ebene und nicht die Mitgliedstaaten als zuständig. Sie wolle 2020 einen Lösungsvorschlag vorlegen, hieß es im Justizministerium.

Die EU-Mitglieder sollten die Konvention bis dahin nicht unterzeichnen – weshalb das Justizministerium auf eine Abstimmung in der Bundesregierung verzichtet habe. „Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich die Bundesregierung gegen die Singapur-Konvention entschieden hat“, betonte die Sprecherin. Die Unterzeichnung sei auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Der BDI hat EU und Mitgliedstaaten aufgefordert, wegen der Bedeutung der Konvention den Streit möglichst rasch zu klären.

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