Wertpapiergeschäfte Britische Clearinghäuser können auch nach Brexit weiter in EU arbeiten

Die Deutsche Börse profitierte bei Wertpapiertransaktionen zuletzt vom Brexit. Die nun erteilte Handelserlaubnis für Wettbewerber könnte das jedoch bremsen.

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Britische Clearinghäuser können auch im Falle eines ungeregelten Brexits in der EU arbeiten. Quelle: Reuters

London, Frankfurt Die Entscheidung war erwartet worden – nun herrscht Klarheit für die britischen Anbieter von Clearingdienstleistungen: Wie die EU-Marktaufsichtsbehörde ESMA am Montag mitteilte, können Clearinghäuser wie LCH, ICE Clear Europe und LME Clear auch nach dem für Ende März geplanten Ausscheiden Großbritanniens weiter in der Europäischen Union Geschäfte machen.

Sie würden dann als „Zentrale Gegenparteien aus einem Drittland“ anerkannt. Die britischen Anbieter stehen in Konkurrenz zum Clearinghaus der Deutschen Börse, das zuletzt immer mehr Marktanteile in diesem viele Milliarden Euro schweren Markt gewonnen hat.

Clearinghäuser stehen bei Wertpapiergeschäften zwischen Käufer und Verkäufer und sorgen für die reibungslose Abwicklung der Transaktionen. Vor allem das Clearing von auf Euro lautenden Derivaten ist stark umkämpft. Hier hatte LCH bis vor kurzen noch beinahe eine Monopolstellung, inzwischen liegt der Marktanteil von Eurex Clearing bei elf Prozent.

Die Eurex gehört zum Konzern Deutsche Börse und ist eine der größten Derivatebörsen der Welt. Nach aktuellen Plänen wird Großbritannien am 29. März die EU verlassen. Ob es bis dahin einen entsprechenden Vertrag zwischen dem Land und der Staatengemeinschaft gibt, ist derzeit völlig unklar. Es droht ein sogenannter „harter“ Brexit.

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