Whistleblower Gericht muss erneut über „Luxleaks“ verhandeln

Gute Nachricht für den Hauptangeklagten in der „Luxleaks“-Affäre: Seinem Widerspruch gegen die Verurteilung wurde stattgegeben. Seine Funktion als Hinweisgeber sei in dem Urteil nicht richtig gewürdigt worden.

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Eine mit anderen Richtern besetzte Kammer des Berufungsgerichts muss ein neues Urteil fällen. Quelle: dpa

Luxemburg In der Affäre um die sogenannten „Luxleaks“ hat das höchste Gericht Luxemburgs eine neue Verhandlung für den Hauptangeklagten angeordnet. Die Revisionskammer entschied am Donnerstag in Luxemburg, der Widerspruch dieses Angeklagten gegen seine Verurteilung sei berechtigt. Seine Funktion als Hinweisgeber (Whistleblower) sei nicht richtig gewürdigt worden. Der Mann war zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 1500 Euro Geldbuße wegen Diebstahls verurteilt worden. Durch die „Luxleaks“ waren Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden öffentlich geworden.

Der Einspruch eines anderen Angeklagten, der zu 1000 Euro Geldbuße verurteilt worden war, wurde hingegen abgewiesen. Beide Verurteilte waren Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Konzerne steuerlich beraten hatte.

Über das Urteil gegen den Hauptangeklagten muss nun eine mit anderen Richtern besetzte Kammer des Berufungsgerichts erneut beraten.

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