Whistleblowerin Chelsea Manning aus Haft entlassen

Die frühere Militärgeheimdienstanalystin Chelsea Manning ist wieder aus dem Gefängnis freigekommen. Die Freiheit könnte allerdings nur kurz andauern.

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Chelsea Manning hatte sich geweigert, in den Untersuchungen zur Enthüllungsplattform Wikileaks vor einer Geschworenenjury auszusagen und musste deshalb in Gefängnis. Quelle: Reuters

Alexandria Die ehemalige Militärgeheimdienstanalystin und Whistleblowerin Chelsea Manning ist aus der Haft entlassen worden. Sie kam am Donnerstag nach mehr als zwei Monaten aus dem Gefängnis in Alexandria im US-Staat Virginia frei, wie die Nachrichtenagentur AP erfuhr.

Manning hatte dort 62 Tage eingesessen. Grund war ihre Weigerung, vor einer Geschworenenjury auszusagen, die gegen die Enthüllungsplattform Wikileaks ermittelte. Sie hatte selbst geheimes Material an Wikileaks weitergegeben und saß deshalb sieben Jahre in einem Militärgefängnis, ehe ihr der damalige Präsident Barack Obama dann den Großteil ihrer ursprünglichen Haftstrafe von 35 Jahren erließ.

Ihre Anwälte gingen jedoch davon aus, dass sie möglicherweise nur kurze Zeit auf freiem Fuß bleibt. Manning wurde nur entlassen, weil eine Frist der Geschworenenjury auslief. Bevor sie das Gefängnis verließ, erreichte sie eine Vorladung, vor einer neuen Jury am 16. Mai auszusagen. Sie werde erneut eine Aussage verweigern, kündigten ihre Anwälte an.

Diese hatten zu Wochenbeginn in einem Gerichtsantrag gegen eine Inhaftierung Mannings wegen Missachtung der Justiz argumentiert. Denn ihre Mandantin habe bewiesen, dass sie zu ihren Prinzipien stehen und nicht aussagen werde - ganz egal wie lange sie ins Gefängnis müsse, schrieben die Anwälte.

Laut Bundesrecht dürfen unkooperative Zeugen nur wegen Missachtung der Justiz verhaftet werden, wenn eine Chance besteht, dass sie durch einen Gefängnisaufenthalt zu einer Aussage zu bewegen sind. Sollte ein Richter zum Schluss kommen, dass dies im Fall Manning eine reine Strafmaßnahme wäre, könnte sie nicht in Gewahrsam genommen werden.

In einer acht Seiten langen Mitteilung an die Grand Jury unterstrich Manning ihre Entschlossenheit, die Aussage zu verweigern. Eine Kooperation sei „schlicht keine Option“, schrieb sie. Denn dies zu tun, würde bedeuten, all ihre Prinzipien, Errungenschaften und Opfer wegzuwerfen sowie ihren über Jahrzehnte aufgebauten Ruf auszulöschen - „eine offensichtliche Unmöglichkeit“.

Manning erklärte auch, dass sie in Haft wegen körperlicher Probleme unverhältnismäßig gelitten habe. Dies hänge mit unzureichender Betreuung nach einer Operation zur Geschlechtsangleichung zusammen.

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