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Wikileaks-GründerAssange blitzt vor Gericht ab: Auslieferung in die USA rückt näher

Er wollte vor das oberste Gericht Großbritanniens ziehen, doch das lässt seine Berufung nicht zu. Nun könnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die letzte Chance für Assange sein. 14.03.2022 - 19:44 Uhr

Die USA werfen Assange vor, Beihilfe zum Diebstahl von streng geheimen diplomatischen Nachrichten sowie Militärakten geleistet zu haben.

Foto: AP

Eine drohende Auslieferung in die USA rückt für Wikileaks-Gründer Julian Assange näher. Das oberste britische Gericht entschied am Montag, dass er dort keine Berufung mehr gegen seine Überstellung an die US-Justiz einlegen darf. Dafür fehle die rechtliche Grundlage, teilte der Supreme Court mit.

In Großbritannien hat Assange damit kaum noch rechtliche Möglichkeiten, einer Auslieferung zu entgehen. Er könnte aber noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Grundsätzlich wäre auch noch ein Einspruch gegen andere Elemente des ursprünglichen Urteils gegen ihn möglich. Seine Anwälte äußerten sich zunächst nicht zu ihrer weiteren Strategie. Anwalt Barry Pollack mit Sitz in den USA teilte mit, das Urteil sei „äußerst enttäuschend“. Assange werde weiter gegen die Auslieferung vorgehen.

Die USA werfen Assange vor, der Ex-Geheimdienstanalystin und Whistleblowerin Chelsea Manning beim Diebstahl von streng geheimen diplomatischen Nachrichten sowie Militärakten geholfen und diese via Wikileaks publik gemacht zu haben. Der Australier ist in 17 Punkten der Spionage und in einem Punkt des Computermissbrauchs angeklagt.

Ermittlungen in Schweden sind mittlerweile eingestellt

Seit 2019 sitzt Assange im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh ein. Verhaftet wurde der 50-Jährige damals wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen in einem anderen Rechtsstreit. Zuvor hatte er sich sieben Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London verschanzt, um einer Auslieferung nach Schweden zu entgehen. Dort wurden ihm Vergewaltigung und sexuelle Nötigung zur Last gelegt, doch sind die Ermittlungen in dem skandinavischen Land inzwischen eingestellt worden.

>> Lesen Sie hier: Partnerin von Assange: „Sie wollen Julian noch immer im dunkelsten Gefängnis verschwinden lassen“.

In dem Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA hatte eine Bezirksrichterin in London einen US-Antrag auf eine Überstellung Assanges mit Verweis auf dessen psychischen Zustand zunächst abgelehnt. Er könnte sich unter den harschen Haftbedingungen in Amerika etwas antun, hieß es zur Begründung.

Später sicherte die US-Seite eine menschliche Behandlung Assanges zu. Im Dezember kippte der High Court die Entscheidung der Vorinstanz und ebnete damit den Weg für Assanges mögliche Auslieferung. Die Zusagen der USA, wonach sie mit Assange human umgehen würden, reichten aus, befanden die Richter am High Court. Schließlich handele es sich um verbindliche Versprechen, die eine Regierung der anderen gegeben habe.

Im Januar erreichten Assanges Anwälte zumindest, dass dieser den Supreme Court anrufen konnte. Der lehnte den Fall aber nun ab.

AP
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