Wissenschaftlicher Dienst Militärschlag in Syrien laut Bundestags-Gutachten völkerrechtswidrig

Die Bundesregierung hat den Militärschlag gegen Syrien befürwortet. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält den Angriff jedoch für falsch.

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Rauch steigt über dem Forschungszentrum in Barsah, das bei Angriffen der USA, Großbritannien und Frankreich stark beschädigt wurde, auf. Der Angriff geschah ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrats. Quelle: dpa

Berlin Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat den von Deutschland unterstützten Militärschlag der USA, Großbritanniens und Frankreichs gegen Syrien als völkerrechtswidrig eingestuft. „Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot dar“, heißt es in einem elfseitigen Gutachten, das von der Linksfraktion in Auftrag gegeben wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Darin wird auch die rechtliche Begründung Großbritanniens für den Vergeltungsschlag als Reaktion auf einen mutmaßlichen Chemiewaffen-Einsatz durch die Regierungstruppen von Präsident Baschar al-Assad als „nicht überzeugend“ verworfen. Die Briten hatten argumentiert, dass das Völkerrecht in Ausnahmefällen Maßnahmen zulässt, um überwältigendes menschliches Leid zu verhindern.

Nach Auffassung der Bundestags-Wissenschaftler waren die Voraussetzungen dafür nicht gegeben. Es sei unter anderem fraglich, „ob die Militärschläge wirklich geeignet sind, weiteres Leid zu verhindern, insbesondere mit Blick auf die mutmaßlich künftigen Opfer des Syrien-Konflikts“, heißt es in dem Gutachten.

Der Militärschlag war ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrats erfolgt, dem auch das mit der Assad-Regierung verbündete Russland angehört. Deutschland hatte sich nicht militärisch beteiligt, das Vorgehen der drei großen Nato-Verbündeten aber politisch unterstützt. Eine rechtliche Grundlage dafür hat die Bundesregierung bisher nicht dargelegt. Von den beteiligten Ländern hat nur Großbritannien den Einsatz völkerrechtlich begründet.

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