Zufallsgewinnsteuer Ampel-Koalition einigt sich bei Sonderabgabe für Mineralöl- und Gasunternehmen

Die Fachpolitiker der Ampel-Chefs haben sich auf das Paket geeinigt, dass der Bundestag nun verabschieden könnte. Quelle: IMAGO/Jens Schicke

Die Koalitionäre haben außerdem Steuervorteile für Solaranlagen beschlossen und eine neue Sonderabschreibung im Mietwohnungsbau. Auch die Homeoffice-Pauschale steigt.

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Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP wollen ungewöhnlich hohe Gewinne von Mineralöl- und Gasunternehmen mit einer Sonderabgabe in Höhe von 33 Prozent abschöpfen. Das sieht eine Einigung beim Jahressteuergesetz 2022 vor, wie die Nachrichtenagentur Reuters am Dienstagabend berichtet. Sie beruft sich auf Vertreter der Koalitionspartner.

Der Satz sei der laut EU-Vorgabe der niedrigstmögliche Satz, wie FDP-Steuerexperte Markus Herbrand der Nachrichtenagentur Reuters sagte. Die auf Fachebene der Koalitionsfraktionen erzielte Einigung soll am Mittwoch den Finanzausschuss passieren und am Freitag mit dem Jahressteuergesetz vom Bundestag beschlossen werden.

Grünen-Steuerexpertin Katharina Beck sagte Reuters: „Dass sich die Mineralölfirmen mit ihren Übergewinnen nun auf Basis des sogenannten Energiekrisenbeitrags an den Krisenkosten beteiligen müssen, ist ein wichtiges Zeichen und ein großer Erfolg.“ Sie räumte ein, dass sich ihre Fraktion mehr gewünscht habe.

Die Forderung nach eine Sondersteuer auf die üppigen Gewinne der Mineralölkonzerne ist politisch populär. Doch juristisch, steuersystematisch und ökonomisch hat die Idee große Tücken.

Beck erklärte weiter: „Beim Steuersatz konnten wir uns als Grüne nicht durchsetzen. Wir haben aber noch einen wichtigen Paragrafen hinzugefügt, um die Umgehung der Abgabe durch Steuergestaltung etwas einhegen zu können.“ Mit der Höhe folgt die Koalition einem Vorschlag des Finanzministeriums, das von Einnahmen zwischen ein bis drei Milliarden Euro ausging.

Steuervorteile für Solaranlagen und Wohnungsbau – Homeoffice-Pauschale steigt

Außerdem hat sich die Koalition darauf verständigt, den Wohnungsbau und kleine Solarstromanlagen mit größeren Steuervorteilen zu fördern als bisher geplant. Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen werden rückwirkend bereits ab Jahresanfang 2022 steuerfrei sein.

Im Mietwohnungsbau wird es eine neue Sonderabschreibung geben, die allerdings an den Energieeffizienzwert EH 40 gekoppelt ist. Das sind sogenannte Effizienzhäuser. Die geplante Ertragssteuerbefreiung für private Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt sollte ursprünglich erst ab 2023 greifen. Es bleibt dabei, dass für Kauf und Installation von PV-Anlagen bis zu dieser Größe und Stromspeichern ab 2023 die Umsatzsteuer komplett entfällt.

Die Homeoffice-Pauschale wird von fünf auf sechs Euro pro Tag angehoben. Herbrand und der baupolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Bernhard Daldrup, unterstrichen Änderungen auch bei der Förderung des Wohnungsbaus. „Vom Jahressteuergesetz 2022 geht ein starker Impuls für Wohnungsbau und Klimaschutz aus“, sagte Daldrup zu Reuters. Die Anhebung der linearen Abschreibung für Wohngebäude von zwei auf drei Prozent werde zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und damit sechs Monate früher als vorgesehen.

Hinzu komme eine Sonderabschreibung im Mietwohnungsbau: Für vier Jahre könnten jeweils fünf Prozent der Herstellungskosten steuerlich abgesetzt werden – vorausgesetzt, es werde der sehr hohe Standard des Energieeffizienz-Hauses 40 eingehalten und die Baukosten lägen nicht über 4800 Euro pro Quadratmeter. „Das ist ein Beitrag zum Klimaschutz und zum Bauen“, sagte Herbrand. Beck sprach von „echtem Innovationspotenzial“ im Jahressteuergesetz.

Die Fachpolitiker verständigten sich laut Herbrand auch auf eine Anhebung der Homeoffice-Pauschale für Beschäftigte bei den steuerlichen Werbungskosten von fünf auf sechs Euro pro Tag. Diese könne für bis zu 210 Arbeitstage geltend gemacht werden.

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Das Jahressteuergesetz bündelt jährlich verschiedene Regelungen. Es sieht in diesem Jahr auch eine Neuregelung vor, einen direkten Auszahlungsweg etwa von staatlichen Hilfen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer zu schaffen. Der Sparerpauschbetrag von derzeit 801 Euro wird deutlich erhöht.

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