Zwangspensionierung Polnische Richter können ans Oberste Gericht zurückkehren

Der Europäische Gerichtshof hat die Zwangspensionierung von Richtern am Freitag ausgesetzt. Doch komplett abgeschlossen ist der Fall noch nicht.

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Am Montag nahmen die Richter wieder ihre Arbeit auf. Darunter war auch Malgorzata Gersdorf, Erste Präsidentin des Obersten Gerichts. Quelle: dpa

Warschau Nach einer vom Europäischen Gerichtshof erlassenen einstweiligen Verfügung sind am Montag in Polen zwangsverrentete Richter wieder zur Arbeit erschienen. Dutzende von Anhängern begrüßten die sechs Richter, darunter die Erste Präsidentin des Obersten Gerichts, Malgorzata Gersdorf.

Der EuGH hatte am Freitag das polnische Gesetz ausgesetzt, mit dem das Pensionsalter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt wurde. Er wies die polnische Regierung an, die davon betroffenen 23 Richter wieder in ihr Amt einzusetzen. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen; ein Urteil wird später erwartet.

Die EU hatte gegen diesen Teil einer breiter angelegten Justizreform der nationalkonservativen Regierung geklagt, weil sie politische Motive hinter der Maßnahme sah: Die seit 2015 amtierende, von der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) gestellte Regierung habe damit wohl die Zusammensetzung des höchsten Gerichts in ihrem Sinne verändern wollen. Das wird von etlichen Kritikern auch als Verstoß gegen die in der polnischen Verfassung garantierte Unabhängigkeit der Justiz gesehen.

Gersdorf nannte die einstweilige Verfügung des EuGH eine „Art Sieg“ für die betroffenen Richter.

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