Zweites Amtsenthebungsverfahren Trumps Impeachment-Prozess ist gestartet – das wird jetzt wichtig

Trump ist als erster US-Präsident der Geschichte mit einem zweiten Amtsenthebungsverfahren konfrontiert. Quelle: REUTERS

Das historische zweite Amtsenthebungsverfahren gegen Ex-Präsident Donald Trump hat begonnen. Worum es geht und wie die beiden Lager argumentieren – eine Übersicht über die wichtigsten Fragen.

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Am Dienstag geht es mit den Argumenten im Impeachment-Prozess gegen Ex-Präsident Donald Trump los. Der Vorwurf gegen ihn lautet Anstachelung zum Aufruhr. Er soll den gewalttätigen Mob angeheizt haben, der am 6. Januar das US-Kapitol stürmte. Das Verfahren wird in genau jener Parlamentskammer laufen, die Anfang Januar verwüstet wurde.

Trump ist als erster US-Präsident der Geschichte mit einem zweiten Amtsenthebungsverfahren konfrontiert. Die Demokraten fordern in ihrer Anklageschrift neben einer Verurteilung auch eine Ämtersperre auf Bundesebene für Trump. Sie haben die Anklageschrift Mitte Januar an den Senat übergeben.

Die zentralen Fragen zum Ablauf im Senat:

Was war genau passiert?
Trump hatte den klaren Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Wahl am 3. November nicht anerkannt. Der damalige Amtsinhaber behauptete, die Wahl sei manipuliert worden. Trump hat dafür nie Beweise vorgelegt. Sein Lager scheiterte mit Dutzenden Klagen gegen Wahlergebnisse. Als Trumps Anhänger das Kapitol stürmten, war dort der Kongress zusammengekommen, um Bidens Wahlsieg offiziell zu machen. Am Rande der Krawalle kamen fünf Menschen ums Leben, drunter ein Polizist. Trump hat seine Niederlage bis heute nicht eingestanden.

Trump wird beschuldigt, seine Unterstützer unmittelbar vor der Erstürmung des Kapitols bei einer Kundgebung in Washington zu dem Angriff aufgestachelt zu haben. Trump hatte in seiner Ansprache unter anderem gesagt: „Wenn Ihr nicht wie der Teufel kämpft, werdet Ihr kein Land mehr haben.“

Wie wird das Verfahren ablaufen?
Zum Auftakt steht eine vierstündige Debatte darüber auf dem Programm, ob das Verfahren verfassungsgemäß ist, obwohl der Republikaner bereits aus dem Amt ausgeschieden ist. Wenn eine Mehrheit der Senatoren diese Frage wie erwartet bejaht, werden von Mittwoch an die Ankläger des Repräsentantenhauses und die Verteidiger Trumps über mehrere Sitzungstage hinweg ihre Argumente vortragen.

Ob Zeugen vorgeladen werden, soll im Anschluss entschieden werden. Unter anderem davon wird abhängen, wann die Senatoren ihr Urteil fällen. Der Mehrheitsführer der Demokraten im Senat, Chuck Schumer, sagte, der Ablauf sei mit dem Top-Republikaner in der Kammer, Mitch McConnell, sowie mit den Anklägern und Verteidigern vereinbart worden. Damit solle ein faires Verfahren gewährleistet werden.

Wird Trump verurteilt?
Das ist unwahrscheinlich. Zwar reagierten viele Republikaner unmittelbar nach dem Sturm auf das Kapitol sehr kritisch auf Trumps Appell an seine Unterstützer, „wie die Hölle“ zu kämpfen. Aber mittlerweile sind diese Stimmen leiser geworden. Deutlich wurde der Wandel bei einem Testvotum am 26. Januar, als bloß fünf republikanische Senatoren gegen einen Antrag stimmten, das Amtsenthebungsverfahren abzuschmettern.

Für eine Verurteilung bräuchte es eine Zweidrittelmehrheit in dem Senat mit 100 Sitzen. Würden alle 50 Demokraten der Kammer für die Amtsenthebung stimmen, bräuchte es noch 17 Republikaner, um ein Impeachment Wirklichkeit zu machen.

Die meisten Republikaner vermeiden, Trumps Handlungen am Tag des Aufstands zu entschuldigen. Stattdessen argumentieren sie, das Amtsenthebungsverfahren im Kongress sei verfassungswidrig – schließlich sei Trump ja nicht mehr im Amt. Die Demokraten widersprechen dem, ebenso viele Rechtsgelehrte.

Wie argumentieren Trumps Anwälte?
Vor dem Beginn des zweiten Amtsenthebungsverfahrens gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump haben dessen Anwälte die Anklage scharf zurückgewiesen. Die Verhandlung sei ein „dreister politischer Akt“ mit dem Ziel, „einen politischen Gegner und eine Minderheitspartei mundtot zu machen“, hieß es am Montag in einer Stellungnahme. Trump habe in seiner Rede vor der Erstürmung des Kapitols nicht zu Gewalt aufgerufen. Ohnehin erlaube es die Verfassung nicht, ein Amtsenthebungsverfahren gegen einen Präsidenten anzustreben, der gar nicht mehr im Amt sei. Dass man dem Wunsch der Demokraten nach diesem „politischen Theater“ nachgebe, sei eine Gefahr für die Demokratie und die Bürgerrechte.

Im Hinblick auf die Anstachelung seitens Trump argumentieren seine Verteidiger, der damalige Präsident habe nur zum Kampf für die generelle Sicherheit von Wahlen aufgerufen. Im Übrigen sei seine Ansprache durch das in der Verfassung verankerte Recht auf Redefreiheit gedeckt.

Wie werden die Ankläger argumentieren?
Die demokratischen Ankläger des Repräsentantenhauses nannten die Beweise gegen Trump überwältigend. „Trump hat seinen Amtseid verletzt und das amerikanische Volk verraten“, hieß es in ihrer Stellungnahme vom Montag. „Seine Anstiftung zum Aufstand gegen die Regierung der Vereinigten Staaten – die die friedliche Machtübergabe gestört hat – ist das schwerste verfassungsrechtliche Verbrechen, das je von einem Präsidenten begangen wurde.“

Die Demokraten argumentieren außerdem, dass das Verfahren gegen den Ex-Präsidenten rechtmäßig ist, weil es Verfehlungen aus seiner Amtszeit betrifft. Sie verweisen außerdem darauf, dass das Repräsentantenhaus die Eröffnung des Verfahrens bereits am 13. Januar beschlossen hatte – also eine Woche vor Trumps Ausscheiden aus dem Amt. Damals hatten auch zehn republikanische Abgeordnete mit den Demokraten gestimmt.



Die Ausgangslage ist aus Sicht der Demokraten eindeutig, insbesondere, weil fünf Menschen in dem Chaos ums Leben kamen und die Senatoren selbst zu Opfern wurden. Als der Mob das Kongressgebäude stürmte und auf der Treppe zur Senatskammer stand, wurden die Senatoren schnell aus dem Raum gebracht. Kaum waren sie weg, drangen die Randalierer hinein.

Jüngst wurde ein Einblick in die Argumentation der Ankläger des Repräsentantenhauses möglich. In ihren Unterlagen heißt es, die Senatoren seien am 6. Januar nur wenige Meter entfernt von den Randalierern gewesen, die die Polizisten des Kapitols attackiert hätten. Die in der Kammer festsitzenden Kongressmitglieder hätten große Angst gespürt. Manche hätten gar Angehörige angerufen und gefürchtet, den Krawall nicht zu überleben.

Wird Trump aussagen?
Das scheint unwahrscheinlich. Über seine Anwälte hat der Ex-Präsident abgelehnt, im Verfahren auszusagen. Eine Vorladung, die ihn dazu zwingen könnte, wird aktuell nicht erwartet. Stattdessen werden seine Anwälte Argumente zu seinen Gunsten vorbringen. Dass Trump nicht zur Aussage bereit ist, wollen die Demokraten ihm nach eigenen Angaben negativ auslegen. Das dürfte aber kaum auf offene Ohren bei den republikanischen Senatoren stoßen.

Was passiert bei einem Freispruch?
Etliche Senatoren haben die Sorge, dass ein Freispruch Konsequenzen für das Land hätte. Manche erwägen, den Ex-Präsidenten nach dem Amtsenthebungsverfahren in irgendeiner Form für den Aufstand zu bestrafen.

Um zu verhindern, dass Trump noch einmal ein öffentliches Amt bekleiden wird, könnte sich der Kongress nach Einschätzung von Rechtsexperten auf den 14. Zusatzartikel der US-Verfassung berufen. Die Juraprofessoren Bruce Ackerman und Gerard Magliocca schrieben im Januar in der „Washington Post“, wenn die Mehrheit in beiden Kongresskammern sich darauf einige, dass Trump in einem Akt der „Aufruhr oder Rebellion“ gehandelt habe, könne ihm ein neuerliches Rennen ums Weiße Haus verboten werden. Ein solches Votum könne nur umgekehrt werden, wenn in beiden Kammern je zwei Drittel der Mitglieder dafür stimmen würden.

Warum ist die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit so schwierig?
Tatsächlich ist unter Juristen umstritten, ob das Verfahren gegen einen Ex-Präsidenten im Einklang mit der Verfassung steht. Der Wissenschaftliche Dienst des Kongresses kommt allerdings zu dem Schluss, dass die meisten Gelehrten es für zulässig halten. Nicht zuletzt gibt es einen Präzedenzfall: US-Kriegsminister William Belknap trat 1876 unmittelbar vor der Abstimmung über die Eröffnung eines Amtsenthebungsverfahrens im Repräsentantenhaus zurück, um dem Prozess zu entgehen. Der Senat nahm das Verfahren trotzdem auf.

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Die Ankläger des Repräsentantenhauses argumentieren jetzt, dass es nicht im Sinne der Urheber der Verfassung gewesen sein könne, die Nation „gegen den Verrat eines Präsidenten in seinen letzten Tagen“ wehrlos zu lassen. „Ein Präsident muss sich umfassend für sein Verhalten im Amt von seinem ersten bis zu seinem letzten Tag im Amt verantworten“, heißt es in ihrer 80-seitigen Stellungnahme.

Mehr zum Thema: Die Amtszeit des 45. US-Präsidenten Donald J. Trump ist zu Ende gegangen. Jetzt regiert Joe Biden im Weißen Haus. Ein ruhiger Lebensabend dürfte Trump vorerst nicht erwarten.

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