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Endlose Odyssee

Auch sechseinhalb Wochen nach der Bewerbung darf ein pakistanischer Flüchtling nicht seine Stelle als Näher bei Trigema antreten. Schuld sind die Behörden, die bis heute keine Genehmigung erteilt haben.

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Flüchtlinge vor einer hessischen FLüchtlingsunterkunft Quelle: dpa
Mitarbeiter des Roten Kreuzes und Flüchtlinge stehen in Neu-Isenburg (Hessen) einer Flüchtlingsunterkunft bei gespendeten Kleidungsstücken. Quelle: dpa
Feldbetten in euner Notunterkunft für Flüchtlinge Quelle: dpa
Die kleine Shayma aus Syrien bekommt in der Flüchtlingsunterkunft bei einer Untersuchung den Puls gemessen. Quelle: dpa
Deutschkurs für Flüchtlinge Quelle: dpa
Das Schild des Bundesamtes für Migration und Flüchtlingean der Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster (Schleswig-Holstein). Quelle: dpa
Ein Protest-Transparent hängt in Hamburg bei einer Pressekonferenz der Flüchtlingsgruppe "Lampedusa in Hamburg" in einem Fenster. Quelle: dpa

Das Angebot klang gut. Es kam von einer Flüchtlingsbetreuerin aus dem bayrischen Penzberg. Sie war für einen 38-jährigen Pakistani zuständig, der seit März 2015 in Deutschland weilt und sich zuerst in Gießen und dann zuletzt in der Kleinstadt südlich von München aufhielt. Die Betreuerin schickte uns eine E-Mail, in der sie uns mitteilte, dass der Pakistani gut nähen könne und er gern bei uns arbeiten wollte. Sie sei auf unsere Anzeige im Internet aufmerksam geworden, in der wir ständig Mitarbeiter in unserer Konfektionsabteilung suchen.

Wir waren sofort interessiert. Daraufhin stellte sich der Pakistani bei uns am Firmensitz in Burladingen auf der Schwäbischen Alb vor. Der Mann machte einen guten Eindruck. Er war in Begleitung eines Bekannten aus dem benachbarten Reutlingen erschienen, bei dem er, wie er versicherte, wohnen könne. Wir bestätigten ihm schriftlich, dass wir ihn sofort einstellen würden.

Was Flüchtlinge dürfen


Der pakistanische Flüchtling arbeitet bis heute nicht bei uns. Stattdessen entwickelte sich seine Bewerbung zu einer endlosen Odyssee, bei der sich die Ämter gegenseitig ausbremsten und sich als unfähig erwiesen, die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

Hier die unglaubliche Chronologie der Ereignisse:

Donnerstag, 10. September 2015: Der uns avisierte Pakistani hat sich auf die rund 250 Kilometer lange Reise von Penzberg nach Burladingen gemacht und stellt sich bei Trigema vor. Wir werden uns einig und wollen ihn als Näher beschäftigen.

Donnerstag, 17. September 2015: Bei Trigema geht eine E-Mail der Flüchtlingsbetreuerin in Penzberg ein, die für den Pakistani zuständig ist. Im Anhang der E-Mail befindet sich ein Antragsformular, in dem wir die angebotene Stelle beschreiben sollen. Wir füllen das Formular sofort aus und schicken es umgehend an die Betreuerin. Diese bestätigt uns den Eingang des Antrags nebst Stellenbeschreibung und informiert uns, dass sie die Unterlagen sofort an das zuständige Landratsamt im benachbarten Weilheim weitergeleitet habe.

Status und Schutz von Flüchtlingen in Deutschland

Donnerstag, 24. September 2015: Nachdem wir eine Woche keine Antwort bekommen haben, ruft der Leiter unserer Lohnbuchhaltung beim Landratsamt in Weilheim an, um sich nach dem Stand der Angelegenheit zu erkundigen. Die dortige Sachbearbeiterin erklärt ihm, sie habe unseren Antrag nebst Stellenbeschreibung nicht erhalten. Sie wolle aber noch einmal bei ihren Kollegen nachfragen, da sie gerade aus dem Urlaub gekommen sei.

Freitag, 25. September 2015: Der Leiter unserer Lohnbuchhaltung ruft noch einmal beim Landratsamt Weilheim an, um zu erfahren, was die Nachforschungen der Sachbearbeiterin ergeben haben. Und tatsächlich, unser Antrag sei eingegangen, sagt sie. Allerdings müsse sie unseren Antrag an das Regierungspräsidium in Tübingen weiterleiten, in dem Burladingen, der Firmensitz von Trigema, liege.

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