2Gplus, Quarantäne Was Bund und Länder beim Corona-Gipfel beschlossen haben

Hendrik Wüst, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), Bundeskanzler Olaf Scholz und Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey geben eine Pressekonferenz nach dem Treffen der Länderchefs mit der Bundesregierung. Quelle: dpa

Bund und Länder haben sich auf neue Corona-Maßnahmen geeinigt. Unter anderem wird bundesweit die 2Gplus-Regel in der Gastronomie eingeführt, die Quarantäne-Regel hingegen wird entschärft. Die Ergebnisse im Überblick.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Bei der ersten Beratung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidenten im neuen Jahr standen an diesem Freitag vor allem Vorkehrungen gegen die ansteckendere Virusvariante Omikron im Blick. Im Kampf gegen die anschwellende nächste Corona-Welle haben sich Bund und Länder auf einige neue Regelungen geeinigt:

  • Der Zugang zu Restaurants, Kneipen und Cafés wird über die 2G-Regel hinaus verschärft. Geimpfte und Genesene benötigen zusätzlich zur Erst- und Zweitimpfung für einen Gastronomie-Besuch immer einen tagesaktuellen Schnelltest (2Gplus-Regel) oder den Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) – dieser soll ab dem Tag der Auffrischungsimpfung gelten.
  • Corona-Quarantäneregeln werden entschärft. Kontaktpersonen, die bereits eine Auffrischungsimpfung haben (Booster), sollen grundsätzlich von der Quarantäne ausgenommen sein. Für alle Übrigen sollen Isolation beziehungsweise Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie symptomfrei sind. Infizierte und Kontaktpersonen sollen sich aber nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest mit Nachweis „freitesten“ können. Damit soll auch die Arbeitsfähigkeit in der kritischen Infrastruktur gesichert werden, also etwa im Gesundheitswesen, bei Polizei oder Feuerwehr.
  • Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können die Isolation nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen durch einen obligatorischen PCR-Test beenden, wenn sie dann symptomfrei sind.
  • Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Betreuung soll die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden können.
Lesen Sie hier den Original-Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder – als PDF zum herunterladen.

Lesen Sie hier den Original-Beschluss – als PDF zum Download.

Zur viel diskutierten Impfpflicht gab es keine Entscheidungen. Alle 16 Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen unterstützen laut Bundeskanzler Olaf Scholz allerdings das Vorhaben, eine allgemeine Corona-Impfpflicht einzuführen. „Ich fühle mich da maximal unterstützt“, fügt der SPD-Politiker hinzu. Der Bundestag werde demnächst über Entwürfe dazu beraten. Es sei gut, wenn am Ende der Debatte eine allgemeine Impfpflicht stehe. Scholz sagte, die Impfkampagne habe zwar Fortschritte gemacht. Doch es gelte nach wie vor: „Die Impfquote in Deutschland ist unverändert nicht sehr hoch.“ Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst betonte bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Scholz, dass es sehr bald einen Zeitplan für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht bedürfe. „Wir brauchen Tempo und auch Führung bei dieser Frage“, so der CDU-Politiker. „Die Länder gehen davon aus, dass bald ein Zeitplan für das weitere Vorgehen zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht vorliegen wird.“

Auf eine generelle FFP2-Masken-Pflicht, wie sie zuvor etwa Bayern gefordert hatte, konnten sich die Beteiligten offenbar nicht einigen. Die Bundesregierung und die 16 Ministerpräsidentinnen und -präsidenten beließen es bei der Aufforderung, im Handel und im ÖPNV möglichst nur noch FFP2-Masken zu verwenden.

Arbeitsminister Heil ruft zu mehr Homeoffice auf

Kurz vor Beginn der Bund-Länder-Schalte zur aktuellen Corona-Lage hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an Bürger und Unternehmen appelliert, nach Möglichkeit wieder verstärkt von zu Hause aus zu arbeiten. Dieses Signal erwarte er auch von den politischen Beratungen, sagte Heil am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. „Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten noch einmal sehr, sehr deutlich machen werden, welche Regeln schon gelten und einzuhalten sind“, sagte der SPD-Politiker. „Dazu gehören auch die Vorgaben zum Homeoffice.“

Viele Unternehmer erleben momentan ein böses Erwachen: Sie müssen die Corona-Soforthilfen zurückzahlen. Dabei hatte Olaf Scholz einst Hilfe mit „Wumms“ versprochen. Die Bundesregierung muss jetzt liefern.
von Anja Holtschneider

Die Corona-Infektionszahlen waren in den vergangenen Tagen wieder stark gestiegen. Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritt am Freitag erstmals seit zweieinhalb Wochen wieder die Marke von 300. Die Corona-Infektionszahlen waren in den vergangenen Tagen wieder stark gestiegen. Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritt am Freitag erstmals seit zweieinhalb Wochen wieder die Marke von 300.

Heil erinnerte daran, dass im Infektionsschutzgesetz geregelt sei, dass Homeoffice angeboten und auch wahrgenommen werden müsse, wo es möglich sei. Seitdem werde Homeoffice auch wieder stärker genutzt. „Aber da ist noch Luft nach oben“, sagte der Arbeitsminister. „Deshalb ist jetzt der klare Appell an die Unternehmen, wo immer möglich Homeoffice anzubieten und die klare Aufforderung an die Beschäftigten, wann immer möglich von zu Hause zu arbeiten.“ Es gelte noch einmal, soziale Kontakte zu reduzieren und damit einen Beitrag für die Gesellschaft gegen die Ausbreitung des Virus zu leisten.

Das Münchner Ifo-Institut hatte zu Jahresbeginn berichtet, dass quer durch alle Branchen wieder verstärkt von zu Hause aus gearbeitet werde. Nach einer Unternehmensumfrage des Instituts waren im Dezember wieder 27,9 Prozent der Beschäftigten zumindest zeitweise im Homeoffice tätig. Im August lag die Quote bei 23,8 Prozent. Seit Ende November müssen Unternehmen ihren Beschäftigten wieder die Möglichkeit zur Arbeit daheim anbieten.

„Hohes Patientenaufkommen kann die medizinische Versorgung in Deutschland gefährden“

Bereits am Donnerstag hatte der Expertenrat der Bundesregierung in einer Stellungnahme zwar vorerst keine neuen Alltagsbeschränkungen gefordert, dafür aber schnelle weitere Vorbereitungen im Gesundheitswesen. „Ein hohes Patientenaufkommen kombiniert mit akutem Personalmangel kann innerhalb von kurzer Zeit die allgemeine medizinische Versorgung in Deutschland gefährden.“ Für die nächsten Wochen müssten sich alle Einrichtungen auf eine erhebliche Belastungssituation einstellen – vor allem Notaufnahmen und Normalstationen in Krankenhäusern. Daher sollten umgehend Stufenkonzepte zur Aktivierung zusätzlicher Versorgungsbereiche für infektiöse Patienten erarbeitet werden, empfahlen die 19 Experten. Zudem sollten „in allen Bundesländern Vorbereitungen zur Reduktion planbarer Eingriffe getroffen werden, die im Falle einer starken Belastung ad hoc aktiviert werden können.“ Die Infektionsdynamik müsse generell genau im Blick behalten werden. „Sollte absehbar in den kommenden Wochen die Belastung durch hohe Infektionszahlen und Personalausfälle zu hoch werden, ist kurzfristig eine weitere Intensivierung der Kontaktbeschränkungen erforderlich.“

Im Frühjahr 2020 haben Tausende Kleinunternehmer und Selbstständige Soforthilfen beantragt. Nun sollen sie große Teile zurückzahlen, obwohl die Bundesregierung anderes versprochen hatte. Sie fürchten um ihre Existenz.
von Tobias Gürtler, Max Haerder, Anja Holtschneider

Neue Corona-Hilfen für Unternehmen können beantragt werden

Seit Freitagmittag können Unternehmen bereits die neue Überbrückungshilfe IV zum Ausgleich für Belastungen durch die Coronakrise erhalten. Auf der Internetplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Steuerberater nun bis Ende April Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mit. Man gehe davon aus, dass je nach Pandemieverlauf bis zu 100.000 Unternehmen Anträge stellen könnten. Bereits in den nächsten Wochen würden die ersten Abschlagszahlungen ausgezahlt, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur.

Anders als bisher fördert der Bund nicht nur Sach- sondern auch Personalkosten zur Umsetzung der Zutrittsbeschränkungen. „Damit stehen wir den Unternehmen zur Seite, um die Belastungen durch die Pandemie so gut es geht abzumildern“, erklärte Finanzminister Christian Lindner (FDP). Habeck sagte, die nötigen Einschränkungen bedeuteten für viele Unternehmen und ihre Beschäftigten eine erneute Belastungsprobe. „Und das, nachdem sie schon knapp zwei Jahre Pandemie hinter sich haben - eine Zeit voller Unsicherheit, Einschränkungen und Sorgen, eine Zeit, die viele aufgezehrt hat.“ Mit der Überbrückungshilfe IV wolle man den Unternehmen sehr schnell eine helfende Hand reichen, um wenigstens einige Härten abzufedern. „Wir wissen, dass es für viele Unternehmen aufwändig und kostspielig ist, 2G Regeln umzusetzen oder andere Corona-Zutrittsbeschränkungen zu vollziehen“, sagte Habeck.

Das interessiert WiWo-Leser heute besonders

Geldanlage Das Russland-Risiko: Diese deutschen Aktien leiden besonders unter dem Ukraine-Krieg

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine belastet die Börsen. Welche deutschen Aktien besonders betroffen sind, zeigt unsere Analyse.

Krisenversicherung Warum Anleger spätestens jetzt Gold kaufen sollten

Der Krieg in der Ukraine und die Abkopplung Russlands von der Weltwirtschaft sind extreme Inflationsbeschleuniger. Mit Gold wollen Anleger sich davor schützen – und einer neuerlichen Euro-Krise entgehen.

Flüssigerdgas Diese LNG-Aktien bieten die besten Rendite-Chancen

Mit verflüssigtem Erdgas aus den USA und Katar will die Bundesregierung die Abhängigkeit von Gaslieferungen aus Russland mindern. Über Nacht wird das nicht klappen. Doch LNG-Aktien bieten nun gute Chancen.

 Was heute noch wichtig ist, lesen Sie hier

Für die Bearbeitung sind den Angaben zufolge die Bewilligungsstellen der Länder zuständig, die Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro je Fördermonat bewilligen könnten. Abschlagszahlungen sind Vorauszahlungen, die später mit den tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schäden abgeglichen werden. Antragsberechtigt sind wie bisher Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent, Fixkosten können bis zu 90 Prozent erstattet werden. Darüber hinaus können sie weitere Zuschläge bei einem besonders starken Umsatzrückgang erhalten oder wenn sie auf besondere Weise betroffen sind wie etwa die Schausteller und Händler auf Weihnachtsmärkten oder Feuerwerkshersteller. Auch Unternehmen, die schließen, weil die Zugangsregeln den Betrieb unwirtschaftlich machen, können Überbrückungshilfe erhalten.

Mehr zum Thema: Im Frühjahr 2020 haben Tausende Kleinunternehmer und Selbstständige Soforthilfen beantragt. Nun sollen sie große Teile zurückzahlen, obwohl die Bundesregierung anderes versprochen hatte. Sie fürchten um ihre Existenz.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%