9,19 Euro und 9,35 Euro Mindestlohn steigt in zwei Stufen

Mindestlohn steigt in zwei Stufen auf 9,19 Euro und später auf 9,35 Euro Quelle: dpa

Der gesetzliche Mindestlohn soll in den nächsten beiden Jahren schrittweise angehoben werden. Zunächst 2019 auf 9,19 Euro, ein Jahr später dann auf 9,35 Euro. Davon profitieren Millionen Arbeitnehmer.

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Der gesetzliche Mindestlohn für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland steigt ab dem kommenden Jahr in zwei Stufen. Zum 1. Januar 2019 erhöht er sich von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro. Das sieht eine Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, der das Bundeskabinett am Mittwoch zugestimmt hat. Die Anhebung folgt einem Votum, das die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft Ende Juni gefasst hatte. Grundlage dafür ist die Entwicklung der durchschnittlichen Tariflöhne.

„Die Forderung von Bundesminister Olaf Scholz, den Mindestlohn auf zwölf Euro anzuheben, ist richtig“, sagt Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbands Deutschland. „So kann Armut in Deutschland wirksamer bekämpft werden. Dies ist insbesondere geboten, um der Gefahr der Altersarmut vorzubeugen.“ Deshalb dürfe es auch keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben. „Die im Mindestlohngesetz genannten Ausnahmen müssen abgeschafft werden“, fordert Bauer.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, bei Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Die Lohnuntergrenze war bereits im Jahr 2017 zum ersten Mal von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben worden. In mehreren Branchen gibt es zudem Mindestlöhne, die über der allgemeinen Untergrenze liegen.

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