Ab 2021 Bund soll Autobahnen und große Bundesstraßen managen

Der Zuständigkeitsbereich für die geplante Fernstraßengesellschaft soll Autobahnen und bestimmte große Bundesstraßen umfassen. So heißt in einem Entwurf der Ministerin. Demnach startet die Institution im Januar 2021.

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Die für Autobahnen und bestimmte Bundesstraßen zuständige Gesellschaft soll nach dem Entwurf der beteiligten Ministerien im Januar 2021 starten. Quelle: dpa

Berlin Die geplante neue Fernstraßengesellschaft des Bundes soll für die Autobahnen und ein Netz großer Bundesstraßen zuständig sein. Konkret sollen dies die „autobahnähnlichen Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortslagen mit unmittelbarer Anbindung an Bundesautobahnen“ sein.

Das sieht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine von den beteiligten Bundesministerien abgestimmte Formulierung für die nötige Grundgesetzänderung vor. Die übrigen Bundesstraßen sollen die Länder wie bisher im Bundesauftrag verwalten - es sei denn, sie beantragen dafür doch eine Übernahme durch den Bund.

Aktiv werden soll die neue Gesellschaft spätestens zum 1. Januar 2021, wie aus dem Entwurf außerdem hervorgeht. Für die weitreichende Umorganisation gilt eine längere Übergangszeit als nötig. Gegründet werden soll die neue Gesellschaft als GmbH. Dies berichtet auch die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitag) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums.

Um mehr Effizienz zu erreichen, sollen Bauen, Planen und Betrieb der Fernstraßen künftig weitgehend beim Bund gebündelt werden. Bisher sind die Zuständigkeiten zersplittert.

Der Bund gibt das Geld und setzt Prioritäten, die Länder kümmern sich ums Planen und Bauen. Die Länder hatten eine stärkere Zentralisierung Mitte Oktober im Zuge der Gesamt-Einigung über die künftigen Finanzbeziehungen mit dem Bund akzeptiert. Über die genaue Ausgestaltung wird noch verhandelt.

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