Abgeltungsteuer Der Soli fällt weg? Nicht für Sparer!

Für 90 Prozent der deutschen Steuerzahler soll der Soli wegfallen. Doch Sparer werden nicht unbedingt entlastet Quelle: dpa

90 Prozent der deutschen Steuerzahler sollen künftig keinen Soli mehr zahlen, heißt es. Doch das stimmt nicht. Denn Sparer sollen weiter mit dem Steueraufschlag belastet werden.

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Die Bundesregierung hat die Abschaffung des Soli für 90 Prozent der Steuerzahler beschlossen. So heißt es derzeit überall. Doch tatsächlich werden auch ab 2021 viele weiter mit dem Steueraufschlag von 5,5 Prozent belastet werden. Zumindest dann, wenn sie trotz Null- und Negativzins noch nennenswerte Kapitalerträge erzielen. Denn beim pauschalen Satz der Abgeltungsteuer soll der Soli weiter erhoben werden. Aus 25 Prozent Pauschalsteuer werden so 26,375 Prozent (1,055 multipliziert mit 25 Prozent), eventuell noch zuzüglich Kirchensteuer.

Zwar bleiben 801 Euro an Kapitalertrag pro Sparer steuerfrei. So hoch ist der steuerliche Sparer-Freibetrag. Und bei 0,001 Prozent Zins auf dem Sparbuch, wie bei vielen Sparkassen, bräuchte es schon 80 Millionen Euro, um den Freibetrag zu überschreiten. Doch viele Sparer haben – glücklicherweise – noch besser verzinste Verträge aus früheren Jahren. Und immerhin 16 Prozent der Deutschen halten Aktien, sei es direkt oder über Fonds. Bei vier Prozent Dividendenrendite, kein utopisch hoher Wert, reichen schon 20.000 Euro Vermögen, um an den Freibetrag zu stoßen. Solche Rücklagen würden gemeinhin nicht gerade als besonderer Reichtum gedeutet.

Der Besitz von Aktien kann heute nicht mehr als Beleg für große Vermögen gelten. Eher sind Anleger gezwungen, auch mit Aktien zu sparen, wenn sie nennenswerte Erträge, oberhalb der Inflationsrate, erreichen wollen. Kostengünstige Anlageprodukte, wie Indexfonds (ETFs), und Direktkäufe von Aktien zu niedrigen Gebühren geben ihnen die Chance dazu.

In Zeiten, in denen die von den Notenbanken gesteuerte Niedrigzinspolitik die Sparer trifft, verwehrt die Politik nun also auch all jenen Entlastung, die einigermaßen auskömmlich fürs Alter vorsorgen wollen oder müssen.

Das ist umso unverständlicher, wenn gleichzeitig eigentlich davon ausgegangen wird, dass der Soli seinen vorgesehenen Zweck spätestens Ende 2019 nicht mehr erfüllen kann. Denn dann läuft der Solidarpakt II aus, über den die ostdeutschen Bundesländer und Berlin zusätzliche Mittel erhalten. Auch zu dessen Finanzierung war der Soli einst gedacht.

Was aber für die Bezieher von Lohneinkünften gilt, sollte genauso für Sparer gelten. Und wenn – aus Einfachheitsgründen – bei der pauschal besteuerten Geldanlage nicht zwischen Groß- und Kleinverdienern unterschieden werden kann, darf die Konsequenz nicht eine Bestrafung aller sein.

Höchste Zeit also, dass auch Sparer beim Soli entlastet werden.

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