Abschiebechaos Dobrindts Kritik an „Anti-Abschiede-Industrie“ befeuert Debatte um Asylverfahren

Nach einem Großeinsatz in einem Flüchtlingsheim in Ellwangen wird über die Abschiebepraxis debattiert. Ein Minister fordert ein Gipfeltreffen.

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In der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Ellwangen werden zwei gefesselte Männer von einem maskierten Polizisten abgeführt. Quelle: dpa

Berlin Joachim Stamp (FDP), Flüchtlingsminister von Nordrhein-Westfalen, fordert in der Debatte um Abschiebungen von Asylbewerbern mehr Entschlossenheit bei der Suche nach Lösungen.

„Ich fordere Innenminister Seehofer auf, unverzüglich zu einem Migrationsgipfel einzuladen, bei dem Bund, Länder und Kommunen wesentliche Schritte zur Verfahrensbeschleunigung und verbesserten Rückführungen verabreden“, sagte Stamp dem Handelsblatt. Zudem müsse auch über ein Bleiberecht gut integrierter Geduldeter gesprochen werden.

Anlass für die Debatte um schnellere Abschiebungen war ein Polizei-Großeinsatz in einem Flüchtlingsheim in Ellwangen. Dort wurde Anfang dieser Woche die Abschiebung eines 23-jährigen Mannes aus Togo nach zum Teil gewaltsamen Protesten von rund 200 Flüchtlingsheimbewohnern zunächst verhindert. Erst am Donnerstag war es der Polizei schließlich gelungen, den Asylbewerber zu fassen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte von einem „Schlag ins Gesicht der rechtstreuen Bevölkerung“ gesprochen. Er will bis Ende Mai einen Masterplan für schnellere Asylverfahren und Abschiebungen vorlegen.

Kampf gegen Abschiebung

Der Asylsuchende aus Togo wehrt sich weiter mit rechtlichen Mitteln gegen seine Abschiebung nach Italien. „Seine Abschiebung und die Verhaftung sind rechtswidrig, weil jetzt Deutschland für sein Asylverfahren zuständig ist“, sagte sein Rechtsanwalt Engin Sanli am Freitag. Nach Angaben des Innenministeriums in Baden-Württemberg soll er jedoch aus der Abschiebehaft rasch nach Italien zurückgebracht werden.

Nach Darstellung des Anwalts hat der 23-Jährige bereits Mitte September einen Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekommen, wonach er nach Italien zurückgeführt werden soll. Dagegen war laut Sanli eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht worden. „Bislang haben wir dazu aber noch keine Entscheidung erhalten“, sagte Sanli. Seit Einreichung der Klage genieße sein Mandant vorläufigen Rechtsschutz.

CSU-Politiker Dobrindt beklagt „Anti-Abschiebe-Industrie“

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Missstände rund um die Verfahren von abgelehnten Asylbewerbern. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte im Gespräch mit der „Bild am Sonntag“ eine „Anti-Abschiebe-Industrie“ in Deutschland beklagt.

Wer mit Klagen versuche, die Abschiebung von Kriminellen zu verhindern, arbeite nicht für das Recht auf Asyl, sondern gegen den gesellschaftlichen Frieden, sagte der CSU-Politiker. „Es ist nicht akzeptabel, dass durch eine aggressive Anti-Abschiebe-Industrie bewusst die Bemühungen des Rechtsstaates sabotiert und eine weitere Gefährdung der Öffentlichkeit provoziert wird.“

Stamp kritisierte Dobrindt für dessen Äußerungen. „Statt der üblichen Dobrindt-Sprüche brauchen wir entschiedenes, aber besonnenes Fortkommen in der Sache“, so Stamp. „Das Thema Rückführungen und Bleiberecht ist zu wichtig, als dass es jetzt bis zur bayerischen Landtagswahl zur Inszenierung von Schlagzeilen missbraucht werden darf.“

Im aktuellen Fall zeigt sich, wie groß der Aufwand für Asylprozesse ist und wie sehr die Verfahren die Gerichte belasten. Ein Ansatzpunkt, um die Verfahren deutlich zu beschleunigen wären ober- oder höchstrichterliche Entscheidungen, an denen sich alle Gerichte orientieren könnten.

In den „Dublin-Verfahren“ stelle sich immer wieder die Frage, ob das Asylverfahren eines Mitgliedsstaats der EU systemische Mängel aufweise und Asylbewerber daher nicht dorthin zur Durchführung ihres Asylverfahrens zurückgeschickt werden könnten, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR), Robert Seegmüller, dem Handelsblatt.

Allerdings gibt es im Asylprozessrecht derzeit nicht genug Möglichkeiten, Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung vor die Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise vor das Bundesverwaltungsgericht zu bringen.

Richter entscheiden „immer wieder dieselben Fragen“

Diese Fragen würden typischerweise im Eilverfahren entschieden. „Eine einheitliche Rechtsprechung zur Frage, ob etwa das Asylverfahren in Ungarn oder Bulgarien systemische Mängel aufweist, kann sich daher nur schwer herausbilden“, erklärte Seegmüller. „Da entscheiden dann die 1700 Richterinnen und Richter in der ersten Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit immensem Aufwand immer und immer wieder dieselben Fragen von neuem.“ Gebe es dagegen ober- oder höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesen Fragen, könnten die Prozessbeteiligten und die Gerichte erster Instanz sich an diesen Entscheidungen orientieren. „Weniger und schnellere Verfahren wären der Fall“, betonte Seegmüller.

Denkbar ist laut Seegmüller aber auch ein Ausbau des „Prinzips der normativen Vergewisserung.“ Das Prinzip wendet der Gesetzgeber bereits bei der Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten an. „Er könnte es auf andere immer wieder auftretende tatsächliche und rechtliche Fragen ausdehnen und solche Fragen beispielsweise durch Rechtsverordnung entscheiden, die dann nur vom Bundesverwaltungsgericht für ungültig erklärt werden kann“, forderte Seegmüller.

Die Bundespolizeigewerkschaft forderte, Ausländer ohne Einreiseberechtigung direkt an den Grenzen zurückweisen zu dürfen. Die ganze Diskussion über „Anker-, Bundesausreise- oder sonstige Zentren“ würde sich erübrigen, wenn die Bundespolizei „jeden Ausländer ohne Einreiseberechtigung an unseren Binnengrenzen wieder rechtskonform konsequent in unsere zweifelsohne „sicheren Nachbarstaaten“ zurückweisen oder zurückschieben dürfte“, sagte der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Ernst Walter.

Darüber hinaus müssten alle Bundesländer „endlich ausreichend Abschiebehaftplätze bereitstellen und die Gerichte entsprechende Abschiebehaft für vollziehbar Ausreisepflichtige auch anordnen“.

Entzug von Entwicklungshilfe als Drohmittel

Unionspolitiker sprachen sich dafür aus, mehr Druck auf die Herkunftsländer von abzuschiebenden Flüchtlingen auszuüben. Der sächsische Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) plädierte in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ dafür, den bei Abschiebungen nicht kooperierenden Herkunftsländern die Entwicklungshilfe zu entziehen.

„Wir können nicht auf der einen Seite Entwicklungshilfe zahlen, und auf der anderen nehmen diese Länder dieses Leute nicht zurück“, sagte er. Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) forderte in der gleichen Zeitung, Deutschland müsse „manchmal auch über die Entwicklungshilfe Druck auf Herkunftsländer“ ausüben.

Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff beklagte in der „Welt am Sonntag“: „Viele Flüchtlinge haben keine Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, sind aber trotzdem noch hier. Das kann so nicht sein, auch hier müssen wir geltendes Recht durchsetzen.“ Er forderte „intensive Verhandlungen“ mit den Herkunftsländern. Es könne nicht geduldet werden, dass Staaten ihre Mitbürger nicht wieder aufnähmen oder Ausweispapiere nur schleppend ausstellten.

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