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ACTA Bundesdatenschützer fordert Überprüfung

Am Wochenende trieb es tausende Internet-Aktivisten trotz Eiseskälte gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA auf die Straße. Auch die Politik diskutiert über Pro und Contra des Urheberrechtsschutzes. Aus der Union kommt Kritik gegen Leutheusser-Schnarrenberger.

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Peter Schaar Quelle: dapd

Im Streit über die Unterzeichnung des ACTA-Vertrags zum Urheberrechtsschutz wurde zuletzt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) harsch kritisiert, sie wiederum forderte rechtliche Klarheit von der EU-Kommission.

Jetzt schaltet sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ein. Er rief die Bundesregierung dazu auf, das umstrittene ACTA-Abkommen gründlich zu prüfen. Es sei mehr als wahrscheinlich, dass die in ACTA vorgesehenen Maßnahmen „gravierende Auswirkungen auf den Datenschutz“ haben könnten, schrieb Schaar im „Datenschutz-Forum“.

Von Unternehmen werde etwa gefordert, Nutzungs- und Verkehrsdaten von Internet-Nutzern offenzulegen, „die an Urheberrechtsverletzungen in irgendeiner Weise - also auch unwissentlich - beteiligt waren“. Für den Datenschutzbeauftragten ein Unding.

Leutheusser-Schnarrenberger sagte der „Passauer Neuen Presse“ Europa-Parlamentarier fragten, "ob die Kommission neue Rechtsetzung beabsichtigt".

Diese Frage müsse umfassend beantwortet werden, so die Ministerin. „Alle wesentlichen Kritikpunkte, die sich auf Urheberrechtsschutz und Internet konzentrieren, müssen vom Europäischen Parlament und der Kommission beantwortet werden.“

Die Ministerin in der Kritik

Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) kritisierte die Aussetzung der Unterzeichnung des internationalen ACTA-Abkommens (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) durch Leutheusser- Schnarrenberger als „Alleingang“ der Ministerin. „Ich wünsche mir von ihr ein klares Bekenntnis zum Inhalt dieses Abkommens“, forderte Krings in der „Passauer Neuen Presse“.

„Wenn aus Deutschland das Signal „Wir wollen ACTA nicht!“ kommen würde, wäre das für den Schutz geistigen Eigentums weltweit fatal.“ Er sei sehr verwundert über das Vorgehen der Ministerin, die ACTA noch vor kurzem verteidigt habe. Der Vertrag zwinge Deutschland nicht zu konkreten Maßnahmen, sagte Krings.

„ACTA ist ein recht harmloses Abkommen, das im Wesentlichen Rechtsregeln der Europäischen Union auf andere Staaten überträgt.“ Er sprach sich dagegen aus, im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen den kompletten Internet-Datenverkehr zu überwachen. Hier werde „eine Lösung mit Augenmaß“ benötigt, eine stärkere Kooperation zwischen Providern und Rechteinhabern.

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