Änderung bei der Steuererklärung Reihenfolge bei Elster soll sich ändern

Nach Jahren der Vorbereitung setzt die Finanzverwaltung das Steuerformular neu auf. Quelle: Foto: Frank Beer für WirtschaftsWoche

Seit Jahren versucht die Finanzverwaltung, die veralteten Formulare bei der Steuererklärung neu aufzusetzen. Bundesweit mühen sich Programmiererteams um eine zeitgemäße Antwort. Nun gibt es erstmals ein Zieldatum.

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Steuerzahler können sich auf eine Neuerung bei der Steuererklärung einstellen: Voraussichtlich ab 2022 erwarten sie überarbeitete Elster-Formulare. Das hat die WirtschaftsWoche vom bayerischen Landesamt für Steuern erfahren, das für die Elster-Formulare bundesweit zuständig ist. Der „Konsens“ genannte Programmiererverbund der Finanzverwaltungen arbeitet demnach derzeit an etlichen Neuerungen. So sollen Steuerzahler künftig vom System anhand ihrer Steuer-Identifikationsnummer eindeutig identifiziert werden können. Auch weitere Änderungen sind geplant, sollen aber vorerst nicht öffentlich gemacht werden.

Bislang ist eine Zuordnung allein per Steuer-ID nicht möglich, die IT braucht eine immer gleichbleibende Reihenfolge, um die Steuerzahler klar zuordnen zu können. Das bringt Probleme mit sich: Gibt ein heterosexuelles Paar eine gemeinsame Steuererklärung ab, muss der Ehemann dabei an erster Stelle angegeben werden, die Ehefrau als Person 2. Geändert werden kann die Reihenfolge nicht. Seit Jahren monieren Kritiker, dass dadurch eine Ungleichbehandlung der Geschlechter zementiert werde. Zudem gibt es auch praktische Konsequenzen. So bekommt die Frau etwa, wenn sie eine Umsatzsteuererklärung abgibt, eine neue Steuernummer, während der Mann die gemeinsame Nummer nutzen darf. Bei homosexuellen Paaren wird die Reihenfolge anhand des Alphabets entschieden.

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von Kristina Antonia Schäfer

Ab 2023 sollen Paare nun jedes Jahr neu wählen können, in welcher Reihenfolge sie sich bei ihrer Steuererklärung eintragen. Um das zu ermöglichen, arbeiten die Programmierer der Finanzverwaltungen aller Bundesländer schon seit Jahren daran, auch die Anlagen einer Person eindeutig mit ihrer Steuer-ID zu verknüpfen. Dafür sei jedoch „ein tiefgreifender Umbau der bestehenden Architektur in den EDV-Programmen der Steuerverwaltung erforderlich“, erklärt eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums.

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