
Der Bundestag hat die Immunität von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland aufgehoben. Das Plenum genehmigte am Donnerstag einen Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main „auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse“.
Unmittelbar nach dem Beschluss ordnete die Staatsanwaltschaft Durchsuchungen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung an. Diese betreffen die Meldeanschriften Gaulands in Frankfurt am Main und in Brandenburg, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag sagte.
Abgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden. Sie genießen laut Grundgesetz Immunität. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann diese vom Parlament aufgehoben werden.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte im vergangenen Jahr Ermittlungen gegen Gauland wegen eines „privaten Steuerfehlers“ aufgenommen. Ob die aktuelle Aufhebung der Immunität damit zu tun hat, war zunächst nicht bekannt.
Das Parlament stimmte auch für die Aufhebung der Immunität der CDU-Abgeordneten Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Hintergründe waren zunächst noch unklar.