AfD-Reise nach Syrien Bundesregierung kritisiert Syrien-Reise von AfD-Politikern

Der Regierungssprecher hat sich mit deutlichen Worten gegen den Besuch von AfD-Politikern in Syrien ausgesprochen. Volker Kauder will die Partei vom Verfassungsschutz beobachten lassen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
AfD-Politiker reisen nach Syrien – Bundesregierung übt Kritik Quelle: Reuters

Berlin Die Bundesregierung hat einen Besuch von AfD-Politikern in Damaskus scharf kritisiert. „Das syrische Regime zeigt jeden Tag, wie menschenverachtend es vorgeht“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin. 

Das Leiden von Zivilisten in Idlib, Aleppo und Ost-Ghuta sei „ein Leiden, das Präsident Assad befiehlt oder in Kauf nimmt“. „Wer dieses Regime hofiert, der disqualifiziert sich selbst“, fügte Seibert hinzu. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes betonte, das Ministerium sei über die Reise der AfD-Abgeordneten vorab nicht informiert worden.

Der AfD-Gruppe, die sich diese Woche in Syrien aufhält, gehören Abgeordnete des Bundestages und des nordrhein-westfälischen Landtages an. Sie hatte in den vergangenen Tagen unter anderem den regierungsnahen Großmufti von Syrien, Ahmed Hassun, und den Staatsminister für nationale Versöhnung, Ali Haidar, getroffen.

Die sieben AfD-Politiker wollen sich nach eigenen Angaben in Syrien ein Bild von der Lage machen. Im November hatte die Partei vorgeschlagen, eine halbe Million syrischer Flüchtlinge zurückzuschicken und dies damit begründet, dass der Krieg nahezu vorbei sei. Nach eigenem Bekunden hat die AfD-Delegation mehrere ranghohe Vertreter der syrischen Führung zu Gesprächen getroffen. Für Kritik deutscher Politiker sorgte vor allem ein Treffen mit Großmufti Ahmed Badr al-Din Hassun. Der Assad-Vertraute hatte mit Selbstmordanschlägen in Europa und den USA gedroht.

Der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland hält das Vorgehen der AfD-Politiker verfassungsrechtlich für unproblematisch. „Die Verfassung lässt es zu, dass Bundestagsabgeordnete auf eigene Faust Vertreter eines Terror-Regimes besuchen“, sagte Wieland dem Handelsblatt. 

„Sie dürfen allerdings nicht für sich in Anspruch nehmen, Deutschland zu vertreten.“ Das sei allein der Bundesregierung vorbehalten. Es handle sich also um eine rein private Reise, wie sie auch andere Privatpersonen unternehmen können. „Den Wählerinnen und Wählern steht es frei, ob und wie sie bei den nächsten Wahlen solche Aktivitäten bewerten“, so Wieland.

In der Debatte über eine mögliche Beobachtung der AfD erwägen die Verfassungsschützer in Bund und Ländern, als vorbereitenden Schritt eine Materialsammlung zu der Partei zu erstellen. Die Abstimmung zwischen Bund und Ländern dazu laufe aktuell, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. 

Es gehe darum, möglicherweise Sachverhalte zusammenzustellen, auf deren Grundlage über eine Beobachtung der AfD bundesweit entschieden werden könnte. „So eine Entscheidung muss gut vorbereitet sein“, betonte sie. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stimme sich in der Frage eng mit den Landesämtern ab, die regional näher dran seien. Die Leiter der Verfassungsschutzämter aus Bund und Ländern trafen sich am Mittwoch in Köln zu einer regulären Tagung.

Seit langem kommen von verschiedenen Seiten Forderungen, der Verfassungsschutz müsse die AfD wegen rechtsextremistischer Tendenzen unter Beobachtung stellen. Die Sprecherin des Innenressorts betonte, bislang sei die Partei kein Beobachtungsobjekt des BfV, da ihr „in der Gesamtbetrachtung keine extremistischen Positionen zugerechnet werden können“. 

Die offen vorliegenden Informationen zur AfD würden durch die Verfassungsschützer in Bund und Ländern aber fortlaufend bewertet. Man habe die Partei genau im Blick. „Die neue Dynamik aufgrund von Äußerungen nehmen wir auch wahr.“

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sprach sich am Mittwoch für die Beobachtung einzelner AfD-Mitglieder durch den Verfassungsschutz aus. Er glaube, dass es allen Grund gebe, die Frage einer Beobachtung durch die zuständigen Behörden genau zu prüfen, sagte Kauder. 

Nicht bei der gesamten AfD, aber bei einzelnen Mitgliedern solle durchaus einmal genauer hingeschaut werden. Die Verfassungsschützer in Bund und Ländern erwägen, als vorbereitenden Schritt einer möglichen Beobachtung eine Materialsammlung zu der Partei zu erstellen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%