AfD und Verfassungsschutz Parteichefs Petry und Meuthen empört über Forderung nach Beobachtung

Politiker aller großen Parteien fordern eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Die AfD diene sich der rechten „Identitären Bewegung“ an, so der Vorwurf. Der Bundesvorstand bemüht sich um Schadenbegrenzung.

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Jörg Meuthen und Frauke Petry sehen ihre Partei nicht als Fall für den Verfassungsschutz. Quelle: AFP

Berlin Der Ruf nach einer Beobachtung von AfD-Politikern durch den Verfassungsschutz wird lauter. Vertreter der Union wie auch von SPD und Grünen zeigten am Montag Sympathie für einen solchen Schritt. Eine Sprecherin der Behörde sagte dagegen, es gebe „keine Anhaltspunkte, dass die Partei die Voraussetzungen erfüllt, um ein Beobachtungsobjekt des Bundesverfassungsschutzes zu sein“. Die AfD sei keine rechtspopulistische Partei. Wohl aber werde beobachtet, ob Extremisten in die AfD und andere Parteien hineinwirkten und diese rechtsextremistisch beeinflussten.

Die Sprecherin machte deutlich, wenn sich der Verfassungsschutz Personen anschaue, dann geschehe dies nicht wegen einer AfD-Mitgliedschaft, sondern aufgrund rechtsextremistischer Bestrebungen.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Burkhard Lischka, forderte eine Teil-Überwachung. Wenn die Behörden auf der einen Seite über Jahre hinweg die Linke beobachtet hätten, sich jetzt weigerten, auf Teile der AfD ein Auge zu werfen, müssten sie sich vorwerfen lassen, „mit zweierlei Maß zu messen“, sagte er der Nachrichtenagentur Reuters. Teile der AfD wie die sogenannte „Patriotische Plattform“ seien seit Monaten dabei, die „rechten Schmuddelecken“ auszuweiten. Ganz offen werde ein Schulterschluss mit der „Identitären Bewegung“ propagiert, die seit kurzer Zeit durch den Verfassungsschutz beobachtet werde.

Nach Ansicht des innenpolitischen Sprechers der Unions-Fraktion, Stephan Mayer (CSU), ist die AfD eine rechtspopulistische und in manchen Teilen auch verfassungsfeindliche Partei, wenn man die Äußerungen mancher Spitzenfunktionäre betrachte. Zugleich mahnte der CSU-Politiker zu Vorsicht. Die Beobachtung einzelner Funktionäre durch Landesämter möge durchaus angezeigt sein. „Man muss aber aufpassen, dass man der AfD nicht unnötig zu einem Märtyrerimage verhilft, von dem sie profitiert“, sagte Mayer zu Reuters. Auch der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Ansgar Heveling (CDU), warnte, für die Überwachung als Ganzes gebe es hohe Hürden. „Würde sich die AfD dagegen wehren und der Verfassungsschutz gestoppt werden, wäre das keine gute Entwicklung“, sagte er Reuters. Es könne aber angezeigt sein, einzelne Personen an den Rändern ins Visier zu nehmen.


AfD-Führung ist empört

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte, nur der Verfassungsschutz könne über eine Überwachung entscheiden. Bei einzelnen AfD-Mitgliedern könne sie sich das vorstellen. FDP-Chef Christian Lindner sagte der „Bild“, Handeln und Parolen der AfD widersprächen dem Geist des Grundgesetzes. Eine Beobachtung halte er für eine „Selbstverständlichkeit“.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums verwies auf Äußerungen von Minister Thomas de Maiziere, wonach die AfD im Ganzen keine extremistische Partei sei. Sobald Extremisten dort versuchten, einzudringen und Einfluss zu gewinnen, werde das selbstverständlich beobachtet.

Die AfD-Parteiführung um Jörg Meuthen und Frauke Petry zeigte sich am Montag empört über derartige Forderungen. Allerdings hatte der AfD-Bundesvorstand zuletzt selbst einiges unternommen, um Kontakte einzelner Parteimitglieder ins rechtsextreme Milieu zu unterbinden.

AfD-Vorstandsmitglied Georg Pazderski sprach von einer großen „Schieflage“. Er sagte, in Berlin wollten sich Politiker von SPD, Grünen und Linken mit „linksextremen Verbrechern“ an einen Tisch setzen – „eine demokratische Partei mit fast zehn Millionen Wählern wie die AfD möchte man jedoch vom Verfassungsschutz beobachten lassen“. Bei Protesten gegen die Teilräumung eines besetzen Hauses im Berliner Stadtteil Friedrichshain waren am Samstagabend nach Angaben der Polizei 123 Polizisten und mehrere Demonstranten verletzt worden. Die Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) hatte den Senat zu Verhandlungen mit der linken Szene aufgefordert.

Die AfD-Spitze hatte am 22. Juni festgelegt, „dass es keine Zusammenarbeit der Partei Alternative für Deutschland und ihrer Gliederungen mit der sogenannten „Identitären Bewegung“ gibt“. Zuvor hatte ein Auftritt des Magdeburger Landtagsabgeordneten Hans-Thomas Tillschneider bei Pegida für Verärgerung im Bundesvorstand gesorgt.


AWO trennt sich von AfD-Mitgliedern

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) rechtfertigte ihre Entscheidung, sich von AfD-Mitgliedern zu trennen, die sich zu „rechtsextremen, rassistischen und menschenverachtenden Äußerungen bekennen“. „Wer die Ideen der AfD vertritt, der kommt unserer Ansicht nach für bestimmte Positionen bei uns nicht infrage, zum Beispiel als Leiter einer Flüchtlingsunterkunft oder einer Jugendeinrichtung“, sagte eine Sprecherin des AWO-Bundesverbandes. Es gebe aber keine Kündigungen alleine wegen der Parteimitgliedschaft. „Grundlage für die Einschätzung muss das persönliche Gespräch und der jeweilige Einsatzort sein“, heißt es in einem Papier des Bundesverbandes.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende im Magdeburger Landtag, André Poggenburg, warf der AWO vor, sie wolle „Existenzen politisch Andersdenkender bedrohen“. Die Präsidentin des AWO-Landesverbandes Sachsen-Anhalt, Barbara Höckmann, hatte erklärt, die AWO sei alarmiert, „dass es organisatorische Schnittmengen zu rechtsradikalen Gruppen wie der ‚Identitären Bewegung‘ in Sachsen-Anhalt gibt, die offenkundig eng mit einzelnen Landtagsabgeordneten der AfD zusammenarbeiten“.

Die Grünen mahnten, eine Parteizugehörigkeit dürfe bei der Einstellung keine Rolle spielen. Allerdings könne es gerade bei einer Organisation wie der AWO Probleme geben, wenn Arbeitnehmer mit AfD-Parteibuch eine „sehr verzerrte Vorstellung“ von persönlichen Lebensweisen hätten, sagte Parteichefin Simone Peter.

Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalts will bis Jahresende über die Einstufung der „Identitären Bewegung“ entscheiden. Sollte die Gruppierung als Beobachtungsobjekt eingestuft werden, könnten nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden, sagte der Chef des Verfassungsschutzes, Jochen Hollmann, der Deutschen Presse-Agentur. Bislang werde die Bewegung nur anhand von öffentlich zugänglichen Materialien bewertet.

Der Thüringer Verfassungsschutz hat nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse, „wonach die IB Thüringen Kontakte zur AfD Thüringen unterhält und versucht, maßgeblichen Einfluss auf sie zu gewinnen“. Die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ hatte unter Berufung auf mehrere Verfassungsschutzämter berichtet, mehrere Identitäre seien in die AfD eingetreten.

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