AfD-Vize-Chefin rudert zurück Von Storch will „nur“ auf Frauen schießen lassen

Die stellvertretende AfD-Chefin Beatrix von Storch will nun doch nicht auf Kinder an der Grenze schießen lassen. Gegen Frauen jedoch könne der Waffeneinsatz möglich sein. Diese seien „anders als Kinder verständig“.

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Beatrix von Storch, stellvertretende Sprecherin des AfD-Bundesvorstandes, auf dem 4. Bundesparteitag im Januar 2015 der Alternative für Deutschland (AfD) in Hannover. Quelle: dpa

Berlin Die stellvertretende AfD-Chefin Beatrix von Storch hat ihre Äußerung zu einem möglichen Schusswaffengebrauch gegen Frauen und Kinder an der Grenze eingeschränkt. Nachdem sie zunächst auf ihrer Facebook-Seite die Frage, ob man Frauen mit Kindern notfalls mit Waffengewalt am Grenzübertritt stoppen sollte, bejaht hatte, ruderte sie am Sonntagabend ein Stück zurück. Von Storch, die auch Vorsitzende der Alternative für Deutschland in Berlin ist, erklärte, ihr „Ja“ habe sich nur auf die Frauen bezogen, nicht aber auf die Kinder.

Die Juristin sagte: „Gegen Kinder ist der Schusswaffeneinsatz richtigerweise nicht zulässig. Frauen sind anders als Kinder verständig“, deshalb könne der Gebrauch von Waffen gegen sie „innerhalb der gesetzlich engen Grenzen“ zulässig sein. Eine Voraussetzung sei beispielsweise, dass zuvor ein Warnschuss abgegeben wurde.

Vor von Storch hatten auch der AfD-Landesvorsitzende in Nordrhein-Westfalen, Marcus Pretzell, und seine Lebensgefährtin, die AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry, erklärt, der Einsatz von Schusswaffen zur Verhinderung der illegalen Einreise dürfe nicht ausgeschlossen werden. Vertreter aller im Bundestag vertretenen Parteien reagierten empört. CDU-Generalsekretär Peter Tauber fühlte sich an DDR-Zeiten erinnert. SPD-Chef Sigmar Gabriel drang auf eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Petry hatte in einem Zeitungsinterview gesagt, sie halte zur Sicherung der deutschen Grenzen im Extremfall auch Schüsse auf Flüchtlinge für gerechtfertigt. Ihre rechtspopulistische Partei erhielt mit radikalen Forderungen in der Flüchtlingsdebatte zuletzt wachsenden Zuspruch.

Petry hatte dem „Mannheimer Morgen“ (Samstag) gesagt, Polizisten müssten illegalen Grenzübertritt verhindern, „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz“. Kein Polizist wolle auf einen Flüchtling schießen. „Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt.“ Entscheidend sei, dass es nicht so weit komme und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen der Flüchtlingsandrang gebremst werde.

Das 1961 mitten im Kalten Krieg in Kraft getretene Bundesgesetz zur Ausübung öffentlicher Gewalt regelt den Einsatz von Schusswaffen durch Bundesbeamte an der Grenze. Dieser ist prinzipiell möglich. Die Polizeigewerkschaft GdP schließt dies aber bei einer illegalen Einreise von Flüchtlingen aus.

„Bei der AfD gibt es massive Zweifel, dass sie auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Republik steht“, sagte Gabriel der „Bild am Sonntag“. „Für mich gehört die AfD in den Verfassungsschutzbericht und nicht ins Fernsehen.“

CDU-Generalsekretär Peter Tauber sagte: „Den Schießbefehl an deutschen Grenzen haben wir zum Glück vor über 25 Jahren überwunden.“ Mit solchen Entgleisungen entlarve sich die AfD selbst: „als Ansammlung frustrierter Ewiggestriger, denen Demokratie, Rechtsstaat und Werte wie Nächstenliebe und Barmherzigkeit nichts bedeuten“.

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, nannte die Aussagen der AFD-Vorsitzenden laut Mitteilung „inhuman, verroht und antidemokratisch“. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter hielt Petry eine „widerliche Geisteshaltung“ vor. Bei der AFD handele es sich „mindestens in Teilen um eine rechtsradikale Partei“. Die gängige Bezeichnung als rechtspopulistisch „gleicht inzwischen einer Verharmlosung“, sagte Hofreiter der „Süddeutschen Zeitung“ (Montag).

Im Gesetz zur Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) regelt Paragraf 11 den „Schusswaffengebrauch im Grenzdienst“. Demnach können Vollzugsbeamte im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen, etwa wenn diese sich der wiederholten Weisung, zu halten, durch Flucht zu entziehen versuchen.

Die GdP hält die Äußerung Petrys für falsch, wonach Polizisten per Gesetz verpflichtet seien, zum Schutz vor illegalem Grenzübertritt „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch“ zu machen. Dazu sagte GdP-Vize Jörg Radek MDR INFO: „Das ist gesetzlich nicht gedeckt. Waffen dürfen nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr eingesetzt werden. Die illegale Einreise von Flüchtlingen zählt dazu nicht.“

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