Konkret geht es um eine so genannte „mehrjährige Gewinnglättungsregelung“, bei der Landwirte über einen Zeitraum von drei Jahren gute mit schlechten Betriebsergebnissen verrechnen und so ihren Steuersatz drücken können.
Vor allem Bauern mit dürre- oder preisbedingten Ausfällen können davon profitieren. Die Steuervergünstigung hatte die Bundesregierung schon Ende 2016 beschlossen, sie bedarf aber der Zustimmung aus Brüssel. Eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums erklärte gegenüber der WirtschaftsWoche: „Nach dem unerwartet langen beihilfenrechtlichen Verfahren hoffen wir nun, dass seitens der Kommission eine positive beihilfenrechtliche Entscheidung über die Regelung ergehen wird.“ Allerdings könne derzeit nicht gesagt werden, wann die Kommission eine Entscheidung treffen wird. Sollte Brüssel sein Okay geben, dürfen Landwirte rückwirkend ab 2014 ihre Gewinne „glätten“ und so ihre Steuerlast senken.
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