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AKW-Altlasten Baden-Württemberg fordert Haftungsausschluss für Atom-Risiken

Der Streit um den Entwurf für das Gesetz, das die Haftung für Atom-Altlasten regelt, geht in die nächste Runde. Baden-Württembergs Regierung fürchtet Haftungsrisiken in unbegrenzter Höhe.

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Stillgelegtes Atomraftwerk Neckarwestheim Quelle: dpa

In einem Brief an den Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Rainer Baake, fordert das Land Baden-Württemberg den Ausschluss sämtlicher Haftungsrisiken für die öffentliche Hand. In dem Schreiben, das der WirtschaftsWoche vorliegt, klagt das Finanzministerium in Stuttgart, der derzeitige Entwurf würde „mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer unbegrenzten Haftung des Landes Baden-Württemberg beziehungsweise des Zweckverbands Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) und seiner neun Landkreise“ führen.

Das Land und der Zweckverband OEW sind mit je 47 Prozent Hauptaktionäre des Energiekonzerns EnBW und deshalb „gemeinsam als beherrschendes Unternehmen im Sinn des Referentenentwurfs zu verstehen“, heißt es in dem Brief. „Damit würden die Steuerzahler des Landes Baden-Württemberg für die Rückbau- und Entsorgungskosten im Bereich der Kernenergie, die bei der EnBW AG anfallen, in letzter Instanz haften müssen.“

In dem Brief fordert das Haus von Finanzminister Nils Schmid (SPD), den Gesetzesentwurf so anzupassen, dass eine Haftung des Landes und der OEW „schon vom Wortlaut her ausscheidet“. Das Ministerium schlägt einen Passus vor, der öffentlich-rechtliche Körperschaften und deren öffentlich-rechtlichen Zweckverbände und Beteiligungsgesellschaften nicht als herrschende Unternehmen einstuft.

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