Amazon, Ebay und Co. Kabinett beschließt Paket gegen Steuerbetrug im Online-Handel

Der Online-Handel boomt. Die Bundesregierung geht nun gegen „schwarze Schafe“ vor, die den Fiskus bei Amazon, Ebay und Co. um viel Geld prellen.

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Amazon, Ebay und Co.: Kabinett beschließt Paket gegen Steuerbetrug Quelle: dpa

Berlin Es geht um hunderte Millionen Euro an Steuerausfällen im Jahr: Im Kampf gegen Steuerbetrug im Online-Handel verschärft die Bundesregierung die Regeln für Plattformen wie Ebay oder Amazon. Das erstmals unter der Leitung von Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) tagende Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, mit dem die Unternehmen künftig für Verkäufer von Waren auf ihren Plattformen haften sollen, wenn diese keine Umsatzsteuer zahlen. Besonders Händler aus Fernost umgehen dies oft. Ziel ist es, die Steuereinnahmen des Staates stark zu erhöhen.

„Wir beenden die illegale Praxis mancher Händler auf elektronischen Marktplätzen, die Umsatzsteuer hinterziehen und sich dadurch unlautere Wettbewerbsvorteile verschaffen“, sagte Finanzminister Scholz der Deutschen Presse-Agentur. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Ab 2019 sollen die Online-Marktplätze für die Umsatzsteuer ihrer Händler generell in Haftung genommen werden.

Nur wenn die Unternehmen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen, die bei ihnen aktiv sind, haften sie nicht selbst. Der Online-Handel wächst seit Jahren kräftig. Zuletzt waren in Erwartung der neuen Regelung beim für solche Online-Verkäufer aus Ländern wie China zuständigen Finanzamt in Berlin-Neukölln die Zahl der Registrierungen stark angestiegen.

Bisher liegt die Versteuerungspflicht bei den Händlern, die die Plattformen zum Verkauf von Waren nutzen - oft hat das Finanzamt aber mangels Adressen keinen Zugriff, wenn die Verkäufer die fälligen Steuerzahlungen nicht entrichten. 

„Damit schützen wir alle steuerehrlichen Unternehmen und sorgen auch für einen fairen Wettbewerb zwischen Verkäufern aus dem In- und Ausland“, betonte Scholz. Er vertrat im Kabinett am Mittwoch die im Urlaub weilende Kanzlerin Angela Merkel (CDU).

Der Online-Handel hat nach Angaben des Handelsverbands Deutschland (HDE) mit einem Wert von 53 Milliarden Euro bereits einen Anteil von 10 Prozent am Gesamthandel. Über Plattformen werden mehr als 50 Prozent des Online-Geschäftes abgewickelt. Wirtschaftsverbände sprechen angesichts des Umsatzsteuerbetrugs von einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung für ehrliche Händler.

„In erster Linie ist der Staat gefragt, wenn es darum geht, dass auch Händler aus Drittstaaten in Deutschland anfallende Steuern korrekt ans hiesige Finanzamt zahlen“, sagte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Volker Treier der Deutschen Presse-Agentur.

Der Gesetzesentwurf schieße aber über das Ziel hinaus, so Treier: „Nicht nur Anbieter aus Drittstaaten, sondern auch hiesige Unternehmen müssen eine Bescheinigung darüber vorlegen, dass sie „steuerlich zuverlässig“ sind“.

Das führe zu einem erheblichen Aufwand, obwohl inländische Anbieter ohnehin in Deutschland erfasst seien und regelmäßig geprüft würden. Außerdem fehle es an einer digitalen Lösung, denn die Verwaltung könne entsprechende Anträge und Bescheinigungen bis auf weiteres nicht digital bearbeiten.

Der Digitalverband Bitkom warnte, die neue Regelung könnte den Online-Handel schwer belasten. „Die geplanten umsatzsteuerlichen Pflichten treffen ausnahmslos alle Akteure im Online-Handel in Deutschland. Dies ist weder zielgerichtet noch angemessen“.

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