Andreas Bovenschulte Bremens Bürgermeister stützt Forderung nach Vermögensteuer

SPD-Politiker Bovenschulte hält die Idee seiner Parteikollegen für gerechtfertigt. Eine Vermögenssteuer trage dazu bei, die Gesellschaft zu stabilisieren.

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Der Bremer Bürgermeister verweist auf die wachsende Vermögensungleichheit in Deutschland. Quelle: dpa

Bremens neuer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) hält die Forderung nach der Wiedereinführung einer Vermögensteuer für gerechtfertigt. „Es ist sinnvoll, dass diejenigen, die richtig starke Schultern haben, mit einem maßvollen Steuersatz von einem Prozent einen Beitrag leisten, damit die Gesellschaft zusammenhält“, sagte Bovenschulte der Deutschen Presse-Agentur in Bremen. In den vergangenen Jahrzehnten habe die Vermögensungleichheit in Deutschland stark zugenommen. Dies gelte auch im internationalen Vergleich.

Die SPD habe nun auf Bundesebene ein realistisches Modell für eine Besteuerung sehr hoher Vermögen vorgelegt. „Die große Mehrheit der Bevölkerung ist für die Vermögensteuer, selbst bei der CDU ist fast die Hälfte dafür.“

Nach Vorstellungen der SPD sollen die Besitzer der größten Vermögen in Deutschland für eine Vermögensteuer 1 bis 1,5 Prozent pro Jahr an den Staat zahlen. Besteuert werden sollen Grundbesitz, Immobilien, Unternehmensanteile und Barvermögen. Die Steuer soll dem Staat rund 10 Milliarden Euro pro Jahr bringen.

Die Vermögensteuer habe es schon mal gegeben und den Ländern zur Verfügung gestanden, betonte Bovenschulte, der in Bremen einer rot-grün-roten Regierung vorsteht. Bei der Schätzung von 10 Milliarden Euro entfielen auf Bremen ein Prozent und damit rund 100 Millionen Euro.

Dies würde Bremen nach Worten Bovenschultes erheblich helfen, die Ziele in den Bereichen Bildung, Wohnungsbau, Verkehr und Sicherheit zu erreichen. Die Vermögensteuer steht auch als Forderung im Bremer Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Linken.

Mehr: Die Wiedereinführung der Vermögensteuer ist ein Gebot der Gerechtigkeit, kommentiert Rechtswissenschaftler Joachim Wieland in einem Gastbeitrag.

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