Andreas Scheuer Bundesverkehrsminister rechnet nicht mit Diesel-Fahrverboten

Dieselfahrer sollten keinen Grund zur Panik haben, sagt Bundesverkehrsminister Scheuer. Noch stehe das Fahrverbot in Innenstädten nicht fest.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Berlin Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer geht davon aus, dass Fahrverbote für Diesel-Autos vermieden werden können. Diesel-Besitzer hätten keinen Grund zur Panik, sagte der CSU-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe laut Vorabbericht aus der Dienstagsausgabe. Ziel sei es, Fahrverbote in Innenstädten abzuwenden. Er sei sehr optimistisch, dass dies gelinge.

Die Software-Updates für die Diesel-Fahrzeuge reichten zwar noch nicht aus, seien aber ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Innenstädte, sagte Scheuer weiter. Bis Jahresende solle die Software von 5,3 Millionen Fahrzeugen aktualisiert werden. Später würden auch Stadtbusse und Spezialfahrzeuge wie Müllwagen, Krankenwagen oder Paketdienste umgerüstet.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten generell für zulässig erklärt, diese aber als letztes Mittel bezeichnet. Dieselfahrzeuge sind eine Hauptursache für die Schadstoffbelastung.

Falls das Fahrverbot doch kommt, hatte Volkswagen erst vor kurzem seinen Kunden angeboten, Diesel-Autos zurückzukaufen. Im Fall der Kernmarke VW Pkw bedeutet dies, vom 1. April an bis zum Jahresende 2018 beim Kauf eines Neu- oder Jahreswagens mit Dieselmotor eine Garantie gewährt wird, die drei Jahre ab Kauf gilt und die Möglichkeit eines Fahrzeugtauschs bietet.

In jedem Falle wäre allerdings die Bundeswehr von möglichen Dieselfahrverboten ausgenommen. Die Bundeswehr verfügt nach Angaben des Verteidigungsministeriums in ihrem Fuhrpark über mehr als 26.000 Fahrzeuge mit Dieselantrieb, darunter Autos, Transporter, Busse, Sonderfahrzeuge und Laster.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%