
Das NPD-Verbotsverfahren hat eine wichtige Hürde genommen - es scheitert diesmal nicht schon an Informanten des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei. Das Bundesverfassungsgericht sei nach dem ersten Verhandlungstag am Dienstag nach vorläufiger Einschätzung zu dem Ergebnis gekommen, dass keine solchen Verfahrenshindernisse vorliegen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe.
Damit steigt das Gericht nun in die inhaltliche Prüfung ein. Laut Voßkuhle hat die NPD nach dem dritten Verhandlungstag am Donnerstag sechs Wochen Zeit, neue Aspekte vorzubringen. In diesem Fall würde das Gericht möglicherweise weiter verhandeln. Sonst komme die Verhandlung aber am Donnerstag zum Abschluss. (Az. 2 BvB 1/13).
Bis zu einem Urteil werden dann wohl einige Monate vergehen. Erklären die Richter die Partei für verfassungswidrig, muss sie sich auflösen.
Was spricht für ein NPD-Verbot – und was dagegen?
Am Für und Wider eines Verbots der NPD scheiden sich seit Jahren die Geister.
Quelle: dpa
Aus Sicht der Befürworter darf eine Gesellschaft es nicht hinnehmen, wenn eine Partei offen menschenverachtende Reden schwingt. Eine Demokratie müsse unter Beweis stellen, dass sie stark genug ist, um sich zu wehren. Es könne nicht sein, dass die Rechtsextremen über die staatliche Parteienfinanzierung von Steuergeldern profitieren und das Recht haben, auf öffentlichen Plätzen zu demonstrieren. Die NPD sei eng mit der gewaltbereiten Szene verwoben.
Gerade vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus schädige eine solche Partei das Ansehen Deutschlands. Ein Verbot wäre demnach nicht nur ein wichtiges politisches Signal. Durch die Zerschlagung von Parteistruktur und -vermögen schwäche es auch den Rechtsextremismus insgesamt.
Die Gegner meinen, dass ein Verbot nur auf den ersten Blick die beste Lösung sei. Die verfassungsrechtlichen Hürden seien hoch - rechte Parolen reichten bei weitem nicht aus. Scheitere auch der zweite Anlauf, wäre das nicht nur ein öffentlichkeitswirksamer Triumph für die NPD. Sie könnte das Urteil dann auch als eine Art „Persilschein“ vor sich her tragen.
Überhaupt sei das Verbot einer so kleinen Partei, als ob man mit Kanonen auf Spatzen schieße. Die Möglichkeiten einer politischen Bekämpfung der NPD seien längst nicht ausgeschöpft. Offene Auseinandersetzung, Aufklärung und Prävention seien der bessere Weg. Durch ein Verbot gebe es auch nicht weniger Rechtsextreme. Sie würden nur in andere Gruppierungen ausweichen.
Ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 in einem Fiasko für die Politik geendet, weil im Verfahren ans Licht kam, dass die Partei bis in die Spitze hinein mit sogenannten V-Leuten durchsetzt war. Diesmal hatten die Bundesländer vorgesorgt und im vergangenen Jahr auf Bitten des Gerichts noch einmal umfangreich dokumentiert, dass alle V-Leute rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens „abgeschaltet“ waren.
NPD-Anwalt Peter Richter hatte am Dienstag versucht, Überwachungs- und Anwerbeversuche jüngeren Datums nachzuweisen. Das Gericht sieht die vorgetragenen Fälle aber nicht als relevant an.