„Angriff auf Pressefreiheit“ Reporter klagen gegen BND-Gesetz

Das BND-Gesetz sorgt weiter für Unmut. Medienverbände und Reporter aus dem Ausland ziehen nun dagegen vor das Bundesverfassungsgericht. Insbesondere Investigativreporter sehen ihre Arbeit bedroht.

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Durch das 2016 verabschiedete Gesetz hat der Geheimdienst neue Befugnisse. Quelle: dpa

Berlin Ausländische Investigativreporter klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Überwachungsbefugnisse im BND-Gesetz. Der Bundesnachrichtendienst (BND) dürfe damit Telefon und Internet im Ausland auch ohne Verdacht anzapfen, sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Frank Überall, am Dienstag zur Klage in Berlin. Quellen von Journalisten könnten nicht mehr darauf vertrauen, dass ihre Identität geheim bleibe. Das Gesetz sei ein Angriff auf die Pressefreiheit.

Zu den Klägern gehört Khadija Ismajilowa aus Aserbaidschan, Trägerin des Alternativen Nobelpreises 2017, und der Mexikaner Raúl Olmos, der an der Recherche zu den sogenannten „Paradise Papers“ beteiligt war.

An ihren Beispielen solle deutlich werden, wie das Gesetz ihre die Arbeit bedrohe, erklärten die Initiatoren, zu denen auch Reporter ohne Grenzen, die Journalistengewerkschaft dju, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, das Journalistennetzwerk n-ost und das Netzwerk Recherche gehören. Zu den Klägern gehören auch Menschenrechtler und Journalisten aus Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien, Slowenien und Mazedonien. Sie fordern eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Gesetzes.

Zwar dürften Journalisten in Deutschland nicht und EU-Reporter nur eingeschränkt überwacht werden. Der Rest der Welt sei jedoch „vogelfrei“. Damit entstehe eine „Zwei-Klassen-Pressfreiheit“. Der BND erklärte dazu, die „strategische Fernmeldeaufklärung“ von Ausländern im Ausland sei ein wesentliches Instrument für die Sicherheit in der Bundesrepublik. Mit dem Gesetz seien die Handlungsfähigkeit und die Rechtssicherheit des BND gestärkt worden. Ein unabhängiges Gremium aus Richtern und Bundesanwälte am Bundesgerichtshof überprüfe diese Aufklärungsarbeit.

Angesichts der zunehmenden Internationalisierung im Journalismus überschreite das 2016 verabschiedete Gesetz „eine rote Linie“, sagte Cornelia Haß von der dju. Projekte wie die „Paradise Papers“ gingen immer mehr auf eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Journalisten zurück. „Wenn der BND ausländische Journalisten überwacht, höhlt er damit auch das Redaktionsgeheimnis in Deutschland aus“, sagte Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen.

Nach einem Bericht des „Spiegel“ Anfang 2017 hatte der BND mindestens 50 Telefon- und Faxnummern von Reportern und Redaktionen unter anderem in Afghanistan, Pakistan und Nigeria bespitzelt. Dazu gehörten auch Anschlüsse der BBC, der „New York Times“ und der Nachrichtenagentur Reuters.

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