Anleihenkäufe und Finanzaufsicht Verfassungsgericht vor wichtigen Entscheidungen zu EZB und Bankenunion

Im Krisenmodus haben die Euro-Staaten alle Register gezogen. Grätschen jetzt die deutschen Verfassungsrichter dazwischen?

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Die Krisenpolitik der Notenbank wird von Kritikern seit Jahren juristisch hinterfragt. Quelle: dpa

Karlsruhe/Berlin Nahezu alle Mittel sind recht, um den Euroraum dauerhaft aus der Krise zu holen - aber sind sie auch rechtens? In dieser Woche liefert das Bundesverfassungsgericht wichtige Antworten.

Die Karlsruher Richter verkünden am Dienstag (30. Juli) nicht nur ihr Urteil zur europäischen Bankenunion (Az. 2 BvR 1685/14 u.a.). Sie verhandeln auch gleich im Anschluss eineinhalb Tage lang (30./31. Juli) über die umstrittenen Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) (Az. 2 BvR 859/15 u.a.).

Geht die Bankenaufsicht zu weit?

Zum Schutz vor neuen Finanzkrisen werden die größten Banken und Bankengruppen im Euroraum seit 2014 zentral von Frankfurt aus überwacht. Aktuell betrifft das 114 „bedeutende“ Institute, davon 19 in Deutschland. Etwa 1100 Aufseher, die bei der EZB angesiedelt sind, prüfen regelmäßig den Geschäftsbetrieb dieser Geldhäuser. Für die rund 1400 „weniger bedeutenden“ deutschen Institute sind nach wie vor die nationale Finanzaufsicht Bafin und die Bundesbank zuständig.

Zweite Säule der Bankenunion ist ein gemeinsamer Fonds, um Geldhäuser in Schieflage notfalls abwickeln zu können. Er wird von einem Gremium in Brüssel verwaltet. Das Geld zahlen die Banken ein. Bis zum Jahr 2024 sollen so schätzungsweise 55 Milliarden Euro zusammenkommen.

Die Kläger um den Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber („Europolis“-Gruppe) halten beides für verfassungswidrig. Deutschland übernehme unkontrollierbare Haftungsrisiken für den Bundeshaushalt, habe aber potenziell nichts mehr zu sagen. Für die Übertragung derart weitreichender Kompetenzen gebe es keine rechtliche Grundlage.

In der Verhandlung im November hatte der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle unter anderem kritisch hinterfragt, ob Geldpolitik und Bankenaufsicht unter dem Dach der EZB sauber genug getrennt sind. Eine Möglichkeit wäre gewesen, dass die Richter den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einschalten. Darauf verzichten sie aber und verkünden nun direkt ihr Urteil.

Nimmt sich die EZB zu viele Freiheiten heraus?

Fast noch brisanter ist das Verfahren zu den milliardenschweren Staatsanleihen-Käufen der EZB. Denn die Verfassungsrichter hatten schon im Sommer 2017 ernste Bedenken gegen die ultralockere Geldpolitik der Währungshüter unter EZB-Präsident Mario Draghi angemeldet. In einer Vorlage an den EuGH legten sie dar, wo sie überall Schwierigkeiten sehen. Davon unbeeindruckt urteilten die Luxemburger Richter im Dezember 2018, dass die Käufe rechtens seien.

Die spannende Frage ist, ob Karlsruhe das so hinnimmt. In der Tendenz haben sich die deutschen Richter zwar mehr und mehr zurückgenommen. In gravierenden Fällen behalten sie sich aber ein Einschreiten vor.

Zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur hat die EZB seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere im Volumen von rund 2,6 Billionen Euro erworben. Seit Januar 2019 wird dafür kein frisches Geld mehr ausgegeben. Die Mittel aus auslaufenden Staats- und Unternehmenspapieren investiert die Notenbank aber wieder. Und Draghi hat nun schon mehrfach gesagt, dass neue Anleihenkäufe denkbar wären.

Die Richter hegen den Verdacht, dass die EZB damit das Verbot der Staatsfinanzierung unterläuft. Außerdem überspannt sie möglicherweise ihr Mandat, indem sie mehr wirtschafts- als währungspolitisch agiert. Das ist in der EU den nationalen Regierungen vorbehalten.

Verhandelt wird über vier Verfassungsbeschwerden. Unter den Klägern ist wiederum Kerber, außerdem der frühere CSU-Vize Peter Gauweiler und AfD-Mitbegründer Bernd Lucke. Sie sehen sich als Wähler und Steuerzahler in ihren Mitbestimmungsrechten verletzt.

Im äußersten Fall könnten die Richter eine deutsche Beteiligung an Anleihenkäufen der EZB untersagen. Bundesregierung und Bundestag könnten sie verpflichten, auf eine Anpassung oder Beendigung hinzuwirken. Das Urteil wird vielleicht noch dieses Jahr verkündet.

Mehr: Die Aktienmärkte stehen in der kommenden Woche im Bann einer Entscheidung der US-Notenbank.

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