Anti-Corona-Demo Berliner Polizei legt Beschwerde gegen Genehmigung ein

Nachdem das Verwaltungsgericht die für Samstag geplante Anti-Corona-Demo genehmigt hatte, hat die Polizei Beschwerde eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht will noch am Freitagabend entscheiden.

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Kundgebung gegen die Corona-Beschränkungen Anfang August auf der Straße des 17. Juni. Quelle: dpa

Das Land Berlin will die Genehmigung der für Samstag geplanten Demonstration von Gegnern der Corona-Auflagen nicht hinnehmen. Die Polizeibehörde rief deshalb das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin an. Wie ein Sprecher des OVG der Nachrichtenagentur Reuters am Freitag bestätigte, ging die Beschwerde am Nachmittag ein. Im Laufe des späten Abend solle darüber entschieden werden.

Am frühen Nachmittag hatte das Verwaltungsgericht das generelle Demonstrationsverbot gekippt und die Großdemonstration unter mehreren Auflagen zugelassen. So müssen die Veranstalter für die Einhaltung der Sicherheitsabstände sorgen und entsprechende Lautsprecherdurchsagen machen. Um die Bühne müssen weiträumig Absperrgitter errichtet werden, auch um die Videoleinwände, die das Bühnengeschehen übertragen, wurden Absperrgitter verfügt. Ein generelles Verbot sei jedoch nicht gerechtfertigt, urteilte das Verwaltungsgericht. Dagegen ging die Berliner Behörde nun in die nächst höhere Instanz, zum OVG.

Lässt auch das OVG die Versammlung unter strengen Auflagen zu, könnten die Veranstalter noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen, um sich gegen die Versammlungs-Auflagen zu wehren. Bislang ist allerdings nicht bekannt, dass sie das beabsichtigen. Dem Land Berlin wäre dagegen der Weg nach Karlsruhe nicht möglich, da es sich als Staatsorgan nicht auf Grundrechte berufen kann. Im Falle, dass das Bundesverfassungsgericht noch mit der Berliner Demonstration befasst wird, wird dort erst für Samstagvormittag mit einer Entscheidung gerechnet.

Mehr: Frühere Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff über Wahlreform: „Ziemlich kleine Katzenwäsche“.

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