Anti-Geldwäsche-Einheit FIU Bundesjustizministerium reicht Beschwerde wegen Durchsuchungen ein

Das Justizministerium beschwert sich beim Amtsgericht in Osnabrück. Die gesuchten Unterlagen sollen lange vor der Durchsuchung bereits angeboten worden sein.

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Am 9. September waren das Justiz- sowie das Finanzministerium im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Geldwäsche-Zentralstelle des Zolls (FIU) durchsucht worden. Quelle: dpa

Das Bundesjustizministerium hat beim Amtsgericht Osnabrück wegen der Durchsuchungen im eigenen Haus Beschwerde eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch auf dpa-Anfrage mit. Zuvor hatten andere Medien darüber berichtet.

Am 9. September waren das Justiz- sowie das Finanzministerium im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Geldwäsche-Zentralstelle des Zolls (FIU) durchsucht worden. Das Amtsgericht Osnabrück hatte der Durchsuchungsanordnung damals stattgegeben. Die Beschwerde sei nun zunächst der Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Stellungnahme vorgelegt worden.

Die Durchsuchung in den Ministerien hatten einige Fragen aufgeworfen. So waren die gesuchten Unterlagen der Staatsanwaltschaft nach Darstellung des Bundesjustizministeriums bereits lange vorher angeboten worden. Die Staatsanwaltschaft stellt das betreffende Telefonat dagegen so dar, dass das Ministerium die Herausgabe der Unterlagen zunächst ablehnte und auf „den großen Dienstweg“ verwies. So habe man entschieden, Durchsuchungen in beiden Häusern zu beantragen.

Spekulationen über einen Wahlkampf-Hintergrund gab es unter anderem, weil der Chef der Osnabrücker Staatsanwaltschaft, Bernard Südbeck, ebenso CDU-Mitglied ist wie Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza. Der Sprecher der Ermittlungsbehörde wies diese Spekulationen zurück: Die Ermittlungen würden nicht von Südbeck geleitet, sagte er.

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