Anwaltverein zu digitalen Rechtsdienstleistern „Der staatlichen Justiz wird nichts weggenommen“

Sollen digitale Rechtsberater unter staatliche Aufsicht gestellt werden? Ein entsprechender Vorstoß des Landes Berlin stößt bei Anwälten auf Ablehnung. Sie sehen in den sogenannten Legal-Tech-Diensten keine Konkurrenz.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
„Eine aufmerksame und neutrale Marktbeobachtung durch Verbraucherzentralen kann eine gute Hilfe für Verbraucher sein.“ Quelle: picture alliance/dpa

Berlin Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, sieht digitale Rechtsdienstleister wie Flightright, der sich auf Entschädigungen für Flugpassagiere spezialisiert hat, nicht als Konkurrenz zur Anwaltschaft. „Durch die Tätigkeit dieser Unternehmen wird der staatlichen Justiz nichts weggenommen“, sagte Schellenberg dem Handelsblatt. Sie machten zwar die Ansprüche der Verbraucher zunächst außergerichtlich geltend. „Wenn sich die in Anspruch genommenen Unternehmen aber weigern, geben die Legal-Tech-Anbieter die Fälle an Rechtsanwälte weiter, damit die Fälle vor ein Gericht kommen“, so Schellenberg. „Damit schaffen sie sogar oft erst die Grundlage, damit die Justiz sich damit befasst.“

Als Beispiel nannte der DAV-Präsident die Internetplattform myright.de, die über 15.000 Klagen gegen VW ermöglicht hat. Auch das Fluggastrechteportal Flightright.de habe mehr als 30.000 Gerichtsentscheidungen erwirkt. Fünf Rechtsstreitigkeiten lägen derzeit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, sagte Schellenberg. Damit unterschieden sich Legal-Tech-Anbieter von sonstigen alternativen Streitbeilegungsmechanismen, wie etwa Schlichtungsstellen, die das Ziel verfolgen, Verbraucherstreitigkeiten ohne staatliche Gerichte zu regeln.

Eine staatliche Aufsichtsbehörde für die digitale Rechtsberatung, wie vom Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) vorgeschlagen, lehnt Schellenberg ab. Legal-Tech-Unternehmen wie Flightright „unterliegen schon einer Aufsicht, da sie mit ihrer Inkasso-Tätigkeit eine nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierte Tätigkeit vornehmen“, sagte Schellenberg. Die Aufsicht erfolge meist durch die örtlichen Oberlandesgerichte. Soweit Anwaltskanzleien ihre anwaltlichen Leistungen nur online anbieten, zum Beispiel Informationen zum Herunterladen gegen eine Lizenz, unterlägen diese der Aufsicht der örtlichen Rechtsanwaltskammer.

Gleichwohl zeigte sich Schellenberg offen dafür, dass die Verbraucherzentralen mit ihren Marktwächtern digitale Rechtsdienstleister in den Blick nehmen. „Eine aufmerksame und neutrale Marktbeobachtung durch Verbraucherzentralen kann eine gute Hilfe für Verbraucher sein“, sagte der DAV-Präsident. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass die Verbraucherzentralen diese Legal-Tech-Unternehmen auch als Konkurrenten betrachten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wäre bereit, mit seinen Marktwächtern als Frühwarnsystem auch für dubiose Angebote im Legal-Tech-Bereich zu fungieren. Auch das hatte der Berliner Justizsenator angeregt. „Die Aufgabe der Marktwächter ist die Marktbeobachtung. Daher würde sich die Beobachtung eines neuen Marktsegments aus Verbrauchersicht in das Aufgabenspektrum der Projekte durchaus einreihen“, sagte VZBV-Chef Klaus Müller dem Handelsblatt.

Hintergrund ist, dass die Justizminister der Länder eine Regulierung von digitalen Rechtsdienstlern erwägen, wie Senator Behrendt kürzlich dem Handelsblatt sagte. Der Grünen-Politiker leitet ab Januar eine Arbeitsgruppe der Länderjustizminister, die die Chancen und Risiken sogenannter Legal-Tech-Dienste unter die Lupe nimmt. Gemeint ist damit die Digitalisierung der juristischen Arbeit. Das heißt: Mittels bestimmter Software werden juristische Arbeitsprozesse standardisiert oder automatisiert.

Nach Vorstellung Behrendts soll es künftig eine Aufsichtsbehörde für die digitale Rechtsberatung geben. Dafür brachte er das Bundesamt für Justiz ins Spiel. Zudem müssten auch die Verbraucherzentralen eingebunden werden, etwa indem der digitale Marktwächter auch den Legal-Tech-Bereich „in sein Beobachtungsportfolio mit aufnimmt“.

VZBV-Chef Müller sieht Vor- und Nachteile der Online-Rechtsberatung. Verbrauchern biete sich zwar „durchaus ein unkompliziertes und niedrigschwelliges Angebot zur Durchsetzung ihrer Rechte“, sagte er. Der Anbieter kümmere sich um das Verfahren. „Für Verbraucher kostet dieser Weg im Erfolgsfall aber etwas“, fügte Müller hinzu. Verbraucher müssten also im Erfolgsfall „immer mit erheblichen Abstrichen rechnen“.

Deshalb fordert der VZBV die Verbesserung der kollektiven Rechtsdurchsetzung durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage. „Mit diesem Instrument“, so Müller, „kann der Verbraucher darauf vertrauen, dass er sein Geld zurückbekommt, wenn er durch einen Rechtsverstoß seitens eines Unternehmens geschädigt wurde.“

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%