Appell der Wirtschaft Digitale Leitplanken für Jamaika

In zentralen Digitalisierungs-Themen sind sich die Jamaika-Verhandler einig. Doch der Teufel steckt im Detail. Denn einige wichtige Punkte sind immer noch strittig. Das ruft die digitale Wirtschaft auf den Plan.

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Digitale Wirtschaft: Digitale Leitplanken für Jamaika Quelle: dpa

Berlin Bei Digital-Themen sind die Jamaika-Verhandler weitgehend einig. Diverse Punkte, auf die die Digitalwirtschaft Wert legt, sind jedoch bislang entweder noch gar nicht angesprochen worden oder noch strittig. So fordert der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) von der künftigen Bundesregierung etwa, jedes  Gesetz, dass das Bundeskabinett und den Bundestag passiert, einem Digitalvorbehalt zu unterstellen. Neue Gesetzte sollten „vorab auf ihre Auswirkungen auf die digitale Wirtschaft überprüft werden“, heißt es in einem Positionspapier des Verbands, das dem Handelsblatt vorliegt. Zur Begründung wird in dem Papier auf die Bedeutung der Digitalen Wirtschaft verwiesen. Ihr Einfluss auf die Gesamtwirtschaft sei „immens und nimmt rapide zu“. Die mittelständisch strukturierte Digitale Wirtschaft in Deutschland brauche daher „endlich verlässliche Rahmenbedingungen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können“.

Der Verband, in dem auch Konzerne wie die Telekom, Facebook oder Google Mitglieder sind, nennt in seinem Positionspapier sieben Kernforderungen an eine mögliche Koalition aus CDU, CSU, FDP und Grünen. Darunter fällt etwa die in den Sondierungsgesprächen bislang nicht geklärte Frage, ob die Zuständigkeit für Digitales künftig bei einem Staatsminister im Kanzleramt oder in einem eigenen Ministerium gebündelt wird. Nach den Erfahrungen der vergangenen Legislaturperiode plädiert der Verband für die Schaffung eines Digitalministeriums. „Dies ist für eine bessere Koordinierung erforderlich und vermeidet Kompetenzstreitigkeiten.“ Gleichzeitig bedürfe es einer Aufwertung des Bundestagsausschusses Digitale Agenda zum „Vollausschuss mit eigener Federführung bei digitalpolitischen Themen“.

Trotz Uneinigkeit in der Frage einer digitalen Zuständigkeit in der Bundesregierung, konnten die Jamaika-Verhandler beim Thema Digitalisierung in zentralen Punkten eine Einigung erzielen. Beim Breitbandausbau etwa waren sich die Teilnehmer von CDU/CSU, FDP und Grünen einig, dass künftig ausschließlich Glasfaseranschlüsse gefördert werden sollten. Bis 2025 soll so eine flächendeckende Abdeckung mit einer Internet-Bandbreite von einem Gigabit pro Sekunde erreicht werden.

Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur steht auch ganz oben auf der Wunschliste der digitalen Wirtschaft. Zwar hat die Bundesregierung in ihrer Digitalen Agenda das Ziel ausgegeben, bis 2018 eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s zu schaffen. Allerdings hinkt Deutschland in diesem Bereich vielen anderen Staaten noch weit hinterher. „Wir sind heute noch weit entfernt von einem flächendeckenden Breitbandnetz, das Grundvoraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Innovation der gesamten deutschen Wirtschaft ist“, heißt es in dem BVDW-Positionspapier. „Wir brauchen eine digitale Infrastruktur, die die Entwicklung der Gigabitgesellschaft ermöglicht.“

Für den schnellen Transport der rasant ansteigenden Datenmengen seien Glasfaserverbindungen ebenso unverzichtbar wie gute Rahmenbedingungen, die Staat und Wirtschaft gemeinsam den schnellen Ausbau ermöglichen. „Nur der flächendeckende Ausbau des Glasfasernetzes“, si der Digitalverband, „ gewährleistet eine auf Dauer belastbare und zukunftsfähige Internetversorgung“. Das sei „elementar“ für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Digitalen Wirtschaft in Deutschland und müsse „dringend“ gewährleistet werden. „Für selbstfahrende Autos, Robotik oder medizinische Anwendungen sind hohe Qualität und Mobilität bei der Datenkommunikation die existentielle Voraussetzung.“

Immerhin haben CDU, CSU, FDP und Grüne über die Finanzierung des Netzausbaus eine erste Einigung erzielt. Dafür sollen die Einnahmen aus der Versteigerung neuer Mobilfunkfrequenzen verwendet werden. „Gegebenenfalls müssen darüber hinaus auch Erlöse aus Bundesbeteiligungen sowie Haushaltsmittel eingesetzt werden“, heißt es in dem beschlossenen Sondierungspapier. „Im Bereich des Mobilfunks wollen wir bestehende Funklöcher kurzfristig schließen und eine Vorreiterrolle beim Aufbau des 5G-Netzes einnehmen“, heißt es weiter.

Den Finanzierungsbedarf für den Breitbandsaubaus beziffern die Sondierer mit Hinweis auf Schätzungen von Behörden und IT-Verbänden auf 20 Milliarden Euro. Zudem legten sich die Unterhändler auf die Ausbau-Technologie fest: „Dabei sollen zukünftig ausschließlich Ausbauabschnitte förderfähig sein, die mit Glasfasertechnologie ausgebaut werden.“


Zukunft des NetzDG bleibt unklar

Im Sinne der Digitalwirtschaft dürfte auch sein, dass es in dem von CSU und FDP geforderten Wagniskapitalgesetz (Venture Capital) jetzt in dem Konsenspapier heißt, falls dieses für die Förderung von Start Ups „erforderlich ist, wollen wir dieses auf den Weg bringen“. Der Bund solle bei den Rahmenbedingungen für digitale Geschäftsmodelle auf jeden Fall mit gutem Beispiel vorangehen „und einen hochrangigen Ansprechpartner hinsichtlich regulatorischer Hemmnisse schaffen, damit wir schnell auf Veränderungsbedarfe reagieren können“.

Verbesserungen in der Start-Up-Kultur hält der BVDW für notwendig, weil es im weltweiten Vergleich zu anderen Gründerstandorten (Silicon Valley, London, Tel Aviv) weiterhin finanzielle und regulatorische Hürden bestünden, die das weitere Wachstum dieses wichtigen Industriesegments gefährdeten. „Zur Sicherung des Start-up-Standorts Deutschland bedarf es dringend einer aktiven Förderung der Gründerkultur in Schulen und Universitäten mit dem Ziel, eine positive und gesellschaftlich akzeptierte Risikokultur zu etablieren“, heißt es in dem Verbandspapier.

Grundlage dafür müsse ein stetiger Bürokratieabbau sein, damit Unternehmer genauso schnell und einfach gründen können wie in den Benchmark-Ländern USA und Schweden. Dazu bracueh Deutschland eine signifikante Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für privates Wagniskapital, mahnen die Experten. „Ebenso darf es keine prohibitiven arbeitsrechtlichen Vorgaben für Freelancer geben, die in Start-ups tätig sind.

Kritisch sieht der Digitalverband das unter der schwarz-roten Bundesregierung beschlossenen Gesetz gegen Hass im Internet. Entsprechend groß ist die Hoffnung, dass das Gesetz und einer Jamaika-Koalition gekippt wird. Die FDP hatte sich stets dafür stark gemacht das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) abzuschaffen. In dem BVDW-Papier wird das NetzDG als „sehr bedenklicher Regulierungsansatz“ bezeichnet. Es würden damit rechtsstaatliche Standards in Frage gestellt. „Die dem NetzDG zu Grunde liegenden Interessen sollten in der kommenden Legislatur handwerklich sauber ausgeglichen werden“, schreiben die Verbandsexperten.

Dies erfordere die Einbindung von Polizei und Gerichten bei der Prüfung von Straftatbeständen ebenso wie die Einbindung der Unternehmen in eine „praxistaugliche Co-Regulierung zur Überprüfung bedenklicher Posts“. Die aktuelle Lösung gefährde hingegen den freien Meinungsaustausch, der für eine offene demokratische Gesellschaft „konstitutiv und unerlässlich“ sei.

In dem abschließenden Sondierungspapier taucht das NetzDG indes nicht auf. Soll heißen: Eine Verständigung steht noch aus und wird dann wohl in möglichen Koalitionsverhandlungen angestrebt.

Dass das Anti-Hass-Gesetz von Justizminister Heiko Maas (SPD) „mit heißer Nadel gestrickt“ wurde, darin sind alle Parteien einig. Strittig ist lediglich, in welche Formulierungen der Änderungsbedarf gefasst werden soll. Die FDP stemmt sich etwa gegen den Begriff „Weiterentwickeln“ und will das Gesetz vielmehr „grundlegend überarbeiten“. Was das konkret bedeutet, ist offen.

Allerdings besteht Konsens darin, dass nicht alles an dem Regelwerk für den Umgang mit Hasskommentaren im Internet schlecht ist, wie etwa der Zustellungsbevollmächtigte, den die sozialen Netzwerke benennen müssen. Gemeint ist ein Ansprechpartner, an den sich Bürger und Behörden mit Beschwerden wenden können. 

Was alle Parteien ebenfalls nicht wollen, ist, die Rechtsdurchsetzung auf Private abzuwälzen. Am deutlichsten positionierten sich in dieser Hinsicht die Liberalen. Die FDP sieht Online-Netzwerke wie Facebook und andere Plattformen durch das derzeitige NetzDG auf dem Weg zu einer privaten Zensurbehörde.

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