Arbeitnehmerschaft vs. Union CDU-Arbeitnehmerflügel fordert gesetzliche Obergrenze für Managergehälter

Die Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft positioniert sich gegen die Union: Sie fordern eine gesetzliche Begrenzung von Managergehältern und Boni. Die Union lehnt dies bislang ab.

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Die Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft positioniert sich mit ihren Forderungen gegen die Union. Quelle: dpa

Berlin Der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, fordert eine gesetzliche Begrenzung von Managergehältern und Boni. Über den Vorschlag der SPD hinaus, die steuerliche Absetzbarkeit der Managervergütung zu begrenzen, sei eine „gesetzliche Obergrenze für Spitzengehälter“ notwendig. „Wenn die Kluft zwischen den Gehältern zu groß wird, zerstört dass die Legitimation der Sozialen Marktwirtschaft“, sagte Bäumler dem Handelsblatt.

Der CDA-Vize plädiert dafür, die Obergrenze an den Durchschnittsverdienst der Mitarbeiter des betreffenden Unternehmens zu koppeln. „Dabei müssen Gehälter, Boni und Pensionszusagen in den Vergleich mit dem Durchschnittsverdienst einbezogen werden“, so Bäumler.

Der CDA positioniert sich damit gegen die Union, die es ablehnt gegen unangemessene Vorstandsgehälter und Pensionen vorzugehen. Laut Medienberichten weigerte sich die Union in den Koalitionsverhandlungen, einen entsprechenden Vorschlag der SPD in den Entwurf des Koalitionsvertrages aufzunehmen. Er sei daraufhin in der Verhandlung der Arbeitsgruppe Steuern und Finanzen am Mittwochabend aus dem Entwurf des Koalitionsvertrages gestrichen worden.

Die SPD hatte vorgeschlagen, dass Aktiengesellschaften besonders hohe Vergütungen nicht mehr gewinnbringend von der Steuer absetzen dürfen. Damit sollte „der Zahlung unangemessener Vorstandsgehälter entgegen gewirkt werden“, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ aus dem Entwurf. Das Verbot der steuerlichen Absetzbarkeit sollte für „Gesamtvergütungen von Vorständen von Aktiengesellschaften, soweit sie 500.000 Euro übersteigen, und für Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und ähnliche Leistungen“ gelten.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Union dagegen sperrt, gegen überzogene Zahlungen an Vorstände vorzugehen. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode legte die SPD einen entsprechenden Vorschlag vor, scheiterte aber am Widerstand des Koalitionspartners.

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