Arbeitslosengeld 1 Antrag, Höhe und Bezugsdauer im Überblick

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Das Arbeitslosengeld 1 soll Personen, die aus einem Arbeitsverhältnis ausscheiden, finanziell unterstützen. Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld.

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Den Arbeitsplatz zu verlieren, kann das Leben langfristig negativ beeinflussen, da nicht immer direkt eine folgende Neuanstellung in Aussicht ist. Um diese möglichen finanziellen Einbußen zu überbrücken, soll das Arbeitslosengeld Betroffene in der Zeit bis zu einer Neueinstellung unterstützen. Doch wo muss man Arbeitslosengeld 1 beantragen, wie hoch ist die Zahlung und wie lange wird das Arbeitslosengeld maximal ausgezahlt? Ein Überblick.

Arbeitslosengeld 1: Antrag, Höhe und maximale Bezugsdauer im Überblick
Was ist das Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld ist eine staatlich gelenkte finanzielle Stütze und soll Personen Rückhalt bieten, die aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis ausscheiden und keine direkt anknüpfende Neuanstellung vorweisen können. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem verdienten Gehalt. Demnach ist Arbeitslosengeld kein festgelegter Betrag.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?

Um Arbeitslosengeld zu beantragen, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. Grundsätzlich gelten für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 folgende Voraussetzungen:

  • Die Person erfüllt die Anwartschaftszeit. Das bedeutet, dass die betreffende Person in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Dabei können mehrere Arbeitsverhältnisse zusammengerechnet werden.
  • Die Person hat sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
  • Die Person ist ohne Beschäftigung, kann aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Diese Tätigkeit muss eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen.
  • Die Person sucht eine versicherungspflichtige Beschäftigung und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen.

Darüber hinaus haben besondere Fälle einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieser ist beispielweise gegeben, wenn...

  • ...die Person freiwillig in der Arbeitslosenversicherung war, beispielsweise während einer Selbstständigkeit.
  • ...die Person ein Kind erzogen hat - diese Frist gilt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.
  • Die Person Krankengeld erhalten hat.
  • Die Person hat freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet.
  • Die Person war bei einer Dienststelle der Europäischen Union beschäftigt und auf Ihren Antrag hin wurden Zahlungen zur deutschen Arbeitslosenversicherung geleistet.

Wo beantrage ich das Arbeitslosengeld 1?

Das Arbeitslosengeld muss bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden.

Kann ich das Arbeitslosengeld 1 auch online beantragen?

Ja. Zuvor muss man sich allerdings auf der Plattform der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Nachdem man sich arbeitslos gemeldet hat, muss ein Termin mit dem zuständigen Arbeitsamt vereinbart werden. Erst dann kann man über die Seite der Arbeitsagentur einen Antrag aufs Arbeitslosengeld 1 online stellen.

Bis wann sollte ich mich arbeitslos melden?

Wer aus einem Arbeitsverhältnis ausscheidet sollte sich schnellstmöglich mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen und sich so früh wie möglich arbeitslos melden – spätestens 3 Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet. 

Personen sollten sich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung in der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos melden. Die Arbeitslosmeldung ist die Voraussetzung, dass Arbeitslosengeld bezogen werden kann. Für die persönliche Arbeitslosmeldung wird der Personalausweis mit der aktuellen Meldeadresse benötigt. Alternativ werden auch Ersatzdokumente mit einer aktuellen Meldebescheinigung akzeptiert.

Welche maximale Bezugsdauer gilt beim Arbeitslosengeld 1 im Jahr 2021?

Arbeitslosengeld gibt wird normalerweise über einen Zeitraum von maximal 12 Monaten ausgezahlt. Personen, die bei Beginn der Arbeitslosigkeit bereits über 50 Jahre alt sind, haben einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hier kann die Auszahlungsfrist je nach Alter bis zu 24 Monate betragen.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld ist kein Pauschalbetrag. Es errechnet sich anhand des zuvor erhaltenen Nettogehalts. Bei Personen ohne Kinder liegt das Arbeitslosengeld bei 60 Prozent des letzten Nettogehaltes. Bei Personen mit Kindern beträgt es hingegen 67 Prozent des letzten Nettogehaltes.

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