Arbeitslosengeld I SPD will Erwerbslose bei Qualifizierung länger unterstützen

Die SPD legte einen Beschlussentwurf für das Arbeitslosengeld I vor. Bei der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen soll eine längere Auszahlung erfolgen. Zudem soll der Zugang zu diesen Maßnahmen erleichtert werden.

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Der SPD-Kanzlerkandidat kündigte bereits eine Reform für das Arbeitslosengeld I an. Diese Ankündigungen wurden nun konkretisiert. Quelle: dpa

Berlin Die SPD will das Arbeitslosengeld I länger zahlen, wenn Erwerbslose an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen. Dies geht aus einem der Nachrichtenagentur Reuters am Freitagabend vorliegenden Beschlussentwurf für den Parteivorstand am Montag hervor. Mit den von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ausgearbeiteten Vorschlägen konkretisiert die SPD Ankündigungen ihres Kanzlerkandidaten Martin Schulz. Zudem soll die Schwelle für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I verringert werden.

Für Hartz-IV-Bezieher soll darüber hinaus der Vermögensfreibetrag erhöht werden, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Dieser soll von 150 auf 300 Euro pro Lebensjahr steigen.

Über das Papier berichtet auch die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Samstagausgabe. Dem drei Seiten umfassenden Vorschlag zufolge soll es für Arbeitslose ein Recht auf Weiterbildung geben. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird gesetzlich verpflichtet, Arbeitslosen ein Angebot für eine Qualifizierungsmaßnahme zu machen, wenn sie innerhalb von drei Monaten keine neue Beschäftigung finden. Für die Dauer der Qualifizierung soll dem Papier zufolge ein neues „Arbeitslosengeld Q“ eingeführt werden, das genauso hoch sei wie das reguläre Arbeitslosengeld I, aber nicht auf dessen Bezugsdauer angerechnet werde.

Bisher wird für die Zeit der Qualifizierung die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I um die Hälfte verringert. „Damit können Arbeitsuchende, die nicht direkt eine neue Stelle finden und sich gleichzeitig weiterqualifizieren, länger Arbeitslosengeld beziehen als bisher“, heißt es in der Beschlussvorlage. Das Arbeitslosengeld I beträgt in der Regel etwa 60 Prozent (67 Prozent bei Verheirateten) des letzten Lohns.

Zudem soll die Schwelle für Arbeitslosengeld I sinken. Derzeit müssen dafür innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein. Künftig sollen zehn Beitragsmonate innerhalb von drei Jahren reichen. Dadurch „profitieren mehr Beschäftigte von dem Schutz der Arbeitslosenversicherung“.

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