Kürzlich wurde die erneute Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes bekannt gegeben - kritisiert wird die minimale Anhebung von durchschnittlich drei Euro. In Deutschland sorgt der Regelsatz beziehungsweise das sogenannte Arbeitslosengeld II (ALG 2) als soziale Grundsicherung für ein monatliches Einkommen sowie die Möglichkeit einer Teilnahme am öffentlichen Leben.
Die staatliche Hilfe ist für Lebensmittel, Strom, neue Bekleidung und weitere lebensnotwendige Dinge. Aber was genau muss davon alles bezahlt werden? Immer wieder betonen Kritiker, dass das Geld zum Leben nicht reicht.
Hartz IV: Ansprüche, Höhe und Berechnung im Überblick
Was genau ist der Hartz IV-Regelsatz?
Hartz IV richtet sich an alle Menschen in Deutschland, die berufsfähig sind, allerdings keinen Job finden und kein Arbeitslosengeld I beziehen. Die Jobcenter Zahlung existiert seit dem 1. Januar 2005 und ist eine Art Grundsicherungsleistung. Der monatliche Pauschalbetrag wird vom Staat ausgezahlt und je nach Lebenssituation unterschiedlich berechnet. Diese Leistungen können unter Umständen – zum Beispiel bei der nicht Einhaltung von Terminen und Fristen - sanktioniert werden.
Wer kann Hartz IV beziehen?
Alle Menschen, die in Deutschland wohnen und sich größtenteils auch hier aufhalten sowie zwischen 15 und 67 Jahre alt sind, haben einen Anspruch auf den Hartz IV-Satz. Sie müssen außerdem hilfebedürftig sein – das bedeutet, dass die Person weder von ihrem eigenen Einkommen noch von dem eigenen Vermögen Leben kann. Sie muss sich also in einer finanziellen Notlage befinden.
Ab dem Renteneintrittsalter erlischt die Pflicht der Zahlung durch die Agentur für Arbeit und wird durch die gesetzliche Rente beziehungsweise sogenannte Grundsicherung im Alter ersetzt – gezahlt durch das Sozialamt.
Wie hoch ist der Hartz IV-Regelsatz?
Am Anfang des Jahres gibt es meist eine Anpassung des Arbeitslosengeldes – so auch zuletzt im Jahr 2021. Diese Anpassung wird alle fünf Jahre durch eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobenrechnung, die als Grundlage für die Festlegung der Regelsätze dient, berechnet. Zuletzt wurde diese Stichprobe 2018 erhoben.
Dabei werden Statistiken über die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie Ausgaben für den Konsum der privaten Haushalte erstellt. Errechnet werden diese Bedarfe durch das Statistische Bundesamt. Befragt werden ungefähr 60.000 Haushalte in ganz Deutschland. Diese Stichprobe repräsentiert die Lebenssituation der Bevölkerung. Orientierung bieten dabei Haushalte mit wenig Geld, die aber keine Sozialleistungen beziehen. Das Arbeitsministerium zieht von den Ausgaben dieser Haushalte einen gewissen Betrag ab, sodass Hartz-IV-Bezieher weniger bekommen.
Im aktuellen Jahr 2021 werden die Regelsätze mittels der Lohn- und Preisentwicklung bemessen und dementsprechend erhöht. Wie viel Betroffene bekommen, wird anhand ihrer aktuellen Lebenssituation berechnet, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festlegt. Unterschieden wird z.B. ob ein Mensch alleinstehend ist, mit einem Partner zusammen in einem Haushalt wohnt oder Kinder hat. Personen, die in sogenannten Bedarfsgemeinschaften oder mit Kindern zusammen leben, werden weitere Beträge berechnet.
Wer bekommt wie viel Hartz IV-Geld?
Der Hartz-IV-Regelsatz unterscheidet sich in seiner Höhe je nach der persönlichen Situation. Folgende Regelsätze gelten:
- Alleinstehende oder Alleinerziehende: 446 Euro
- Paare/ Bedarfsgemeinschaften: 401 Euro
- Junge Erwachsene von 18-24 Jahre: 357 Euro
- Jugendliche von 14-17 Jahre: 373 Euro
- Kinder von 6-13 Jahre: 309 Euro
- Kleinkinder und Babys von 0-5 Jahre: 283 Euro
Hartz IV-Regelsatz: Erhöhung in 2022
Der Regelsatz steigt auch im kommenden Jahr in allen Regelstufen: Der durchschnittliche Anstieg liegt 2022 bei drei Euro – für Alleinstehende bedeutet das eine Erhöhung von 446 Euro auf zukünftig 449 Euro monatlich. Auch bei Partnern und Kindern erhöhen sich die Zahlungen vom Jobcenter von 401 Euro auf 404 Euro sowie von 357 Euro auf 360 Euro. Für Kinder zwischen Null und fünf Jahren sowie zwischen sechs und dreizehn steigt der Regelsatz lediglich um 2 Euro im Monat.
Welche Kosten umfasst die Hartz IV-Zahlung?
Der Regelbetrag, den Leistungsberechtigte erhalten, sichert den Lebensunterhalt. Mit eingerechnet sind Unterkunftskosten sowie Heiz- und Nebenkosten. Der Regelbedarf umfasst dabei vor allem Nahrungsmittel, Bekleidung, Hausrat, Hygieneartikel, Strom sowie persönliche Bedürfnisse.
Neben diesem Regelbedarf existieren noch sogenannte Mehrbedarfe für Leistungsbezieher, die an Alleinerziehende, Schwangere, Menschen mit Behinderung gerichtet sind. Diese gelten auch für medizinische Gründe – also wenn jemand z.B. eine kostenaufwändigere Ernährung benötigt.
Hinzu kommen außerdem noch Einzelbedarfe, die einmalig gezahlt werden und entsprechend beantragt werden müssen. Diese Sonderzahlung betreffen die Erstausstattung einer neuen Wohnung oder die Anschaffung medizinischer Geräte.
Höhe des Hartz-IV-Satzes von 2005-2021
Der Hartz-IV-Regelsatz hat sich seit der Einführung nur sehr langsam erhöht – trotz der aktuell starken Inflation sind die Anpassungen des Bundesrats für 2022 nur minimal. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht des Hartz-IV-Regelsatzes von 2005 bis heute.
Jahr | Hartz IV-Regelsatz für Alleinstehende |
2005 | 345 Euro |
2006 | 345 Euro |
2007 | 347 Euro |
2008 | 351 Euro |
2009 | 359 Euro |
2010 | 359 Euro |
2011 | 364 Euro |
2012 | 374 Euro |
2013 | 382 Euro |
2014 | 391 Euro |
2015 | 399 Euro |
2016 | 404 Euro |
2017 | 409 Euro |
2018 | 416 Euro |
2019 | 424 Euro |
2020 | 432 Euro |
2021 | 446 Euro |