Arbeitslosengeld II Jobcenter fordern fast 2,6 Milliarden Euro Hartz IV zurück

2018 wurden fast sechs Millionen Mahnverfahren eingeleitet, um zu viel gezahlte Hartz IV-Leistungen zurückzufordern. Damit hat sich die Zahl kaum erhöht.

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Eine Rückerstattung von Geld kann eintreten, wenn sich die Einkommensverhältnisse verbessert haben. Quelle: dpa

Berlin Die Jobcenter haben im vergangenen Jahr fast sechs Millionen Mahnverfahren eingeleitet, um zu viel gezahlte Hartz-IV-Leistungen zurückzufordern. Das geht aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor.

Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet, gab es 5,7 Millionen Fälle, in denen Mahnungen verschickt und insgesamt 2,59 Milliarden Euro an Hartz-IV-Leistungen zurückgefordert wurden. Im Bereich Arbeitslosengeld I gab es 705.000 Mahnverfahren und Rückforderungen in Höhe von rund 485 Millionen Euro. Die Zahlen liegen auch der Deutschen Presse-Agentur vor.

Die Jobcenter fordern Betroffene in verschiedenen Fällen zur Rückerstattung von Geld auf. Das kann der Fall sein, wenn sich die Einkommensverhältnisse verbessert haben durch eigene Einnahmen oder wenn im Haushalt Personen neu dazugekommen sind und zum gemeinsamen Einkommen beitragen.

Auch wenn Leistungen vorläufig gezahlt wurden, können sie zurückgefordert werden, wenn sich herausstellt, dass gar kein Anspruch bestand. In wie vielen Fällen aus den Mahnverfahren am Ende Vollstreckungsverfahren wurden, dazu hat die Bundesregierung den Angaben zufolge keine Daten.

Die Anzahl der Verfahren zur Rückforderung von Arbeitslosengeld I und Hartz-IV-Leistungen hat sich in den vergangenen Jahren kaum erhöht. Allerdings sind die zurückgeforderten Summen deutlich gestiegen: von rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf gut 3 Milliarden Euro im Jahr 2018.

Mehr: Nach geltendem Recht lohnt sich Arbeit für viele Hartz-IV-Empfänger kaum. Eine Reform der Hinzuverdienstgrenzen könnte das nun ändern.

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