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Arbeitslosengeld Weniger Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger

Wer Hartz-IV bezieht und seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss mit Sanktionen rechnen. 90 Prozent der Bezieher bleiben aber von Strafen verschont.

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Die meisten Sanktionen wurden wegen Meldeversäumnissen verhängt. Quelle: dpa

Nürnberg Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr auf 904.000 gesunken. Das waren rund 49.000 weniger als im Jahr 2017, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Mittwoch in Nürnberg mitteilte. Die monatliche Sanktionsquote blieb bei rund 3 Prozent.

Sie gibt an, bei wie vielen Menschen pro Monat die Leistungen gekürzt wurden. Mit 77 Prozent entfällt ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse – wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne Angaben eines wichtigen Grundes nicht wahrnimmt.

Insgesamt sprachen die Jobcenter im vergangenen Jahr bei 441.000 Menschen mindestens eine Sanktion aus. Mehr als 90 Prozent der Hartz-IV-Empfänger bleiben den Angaben nach von den Strafen unberührt.

Das Sozialgesetzbuch II schreibt die Sanktionen vor. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann die gesamte Unterstützung auf Zeit gestrichen werden.

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