Arbeitsministerium Heils Teilzeit-Regelung stößt bei Arbeitsgebern auf Ablehnung

Hubertus Heils ist fest entschlossen seine neue Teilzeit-Regelung auf den Weg zubringen. Arbeitgeber-Präsident Kramer zeigt sich weniger euphorisch.

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Der Arbeitsminister legt sich mit den Arbeitgebern an. Sein neuer Gesetzesentwurf stößt dort auf strickte Ablehnung. Quelle: dpa

Berlin Die Arbeitgeber haben Bundesarbeitsminister Hubertus Heil offen mit einer Belastung des Verhältnisses zur Bundesregierung gedroht, sollte der SPD-Politiker seinen Gesetzentwurf für ein Rückkehrrecht aus Teil- auf Vollzeit nicht ändern.

Wenn es nicht zu einem erheblichen, „dauerhaften Missverständnis“ kommen solle, müsse Heil auf die Beweislastumkehr verzichten, sagte Arbeitgeber-Präsident Ingo Kramer am Mittwoch nach einem Besuch Heils. Dessen Entwurf sieht vor, dass Arbeitgeber bei Ablehnung eines Wunsches nach Vollzeit künftig nachweisen müssen, dass sie keine geeignete Stelle verfügbar haben.

Heil zeigte sich grundsätzlich gesprächsbereit, unterstrich aber: „Wenn wir nicht zu einer Einigung kommen, muss das Parlament entscheiden.“

Damit flammt ein Streit wieder auf, den Heils Vorgängerin Andrea Nahles (SPD) im vorigen Jahr bereits mit den Arbeitgebern geführt hatte. Sie erklärte ihr Vorhaben im Mai 2017 schließlich für gescheitert, weil sie vom Kanzleramt kein grünes Licht bekam.

Kern des Gesetzentwurfs ist die neue Möglichkeit, Teilzeit von vorneherein zu befristen. Das würde für ab 2019 vereinbarte Teilzeit ein Rückkehrrecht auf die frühere Arbeitszeit bedeuten. Dafür zeigte sich Kramer aufgeschlossen.

Auf Ablehnung stößt aber das Vorhaben, für derzeitige Teilzeit-Beschäftigte den Druck auf Arbeitgeber zu erhöhen, auf Wunsch eine längere Arbeitszeit zu ermöglichen. Dafür will Heil die Beweislast umkehren: Der Arbeitgeber soll nachweisen, dass er für den Teilzeit-Beschäftigten keinen geeigneten Vollzeitjob hat.

„Dass ich beweisen muss als Unternehmer, dass ich keinen einstellen kann, das ist wirklich eine Verkehrung und Umkehrung der gesamten Situation“, kritisierte Kramer.

Der Minister äußerte sich „ein bisschen überrascht, dass die BDA nicht im Bilde war, was die Koalition vorhat“. Der Koalitionsvertrag vom Februar sei ja nicht ganz neu. Dort ist festgehalten, dass Union und SPD das Teilzeitgesetz auf Grundlage des Gesetzentwurfs der vorigen Wahlperiode angehen. Dieser enthält die Beweislastumkehr.

Die Arbeitgeber argumentieren, Nahles habe bei der Kompromisssuche einen Verzicht auf diese Regelung in Aussicht gestellt. Heil verwies darauf, dass kein Kompromiss zustande gekommen sei: „Ich kann mich in der Gesetzgebung nicht auf informelle Zwischenstände beziehen.“

Heil will seinen Gesetzentwurf am 23. Mai vom Kabinett auf den Weg bringen lassen, damit dieser vor der Sommerpause den Bundestag passieren kann. Er habe „den festen Willen, dass wir den Gesetzentwurf durchbringen“, betonte Heil. „Über das Wie kann und muss man reden, aber über das Ob wird nicht geredet.“ 

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