Arbeitsrecht DGB will Verstöße gegen Mindestlohn härter sanktionieren

Die Zahlung des Mindestlohns muss stärker überwacht werden, fordert der DGB: Arbeitgeber sollen ansonsten keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten.

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Arbeitgeber, die sich nicht den Mindestlohn halten, sollten künftig keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten, fordert die DGB. Quelle: dpa

Berlin Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) pocht auf härtere Strafen bei Verstößen gegen den Mindestlohn. „Arbeitgeber, die sich nicht an die Regeln halten, sollten künftig keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montag). Das müsse auch für solche Fälle gelten, in denen nicht der eigentliche Auftragnehmer, sondern dessen Subunternehmer den Mindestlohn unterlaufe.

Mit Blick auf die Zollbilanz des vergangenen Jahres, die Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) an diesem Montag vorstellt, erklärte Körzell: „Dass es Verstöße in enormem Ausmaß gibt, zeigt, wie wichtig regelmäßige Kontrollen sind und dass vor allem die Aufzeichnungspflicht der Arbeitgeber bei der Arbeitszeit verschärft werden muss.“ Wer in diesem Zusammenhang von Bürokratie spreche, habe die Tragweite des Problems nicht verstanden. Um effektiver kontrollieren zu können, brauche der Zoll schnellstens mehr Personal.

Zuvor hatte bereits die Gewerkschaft IG BAU von der Bundesregierung mehr Anstrengungen im Kampf gegen Schwarzarbeit gefordert. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit brauche mehr Personal, und in allen Bundesländern müsse es Schwerpunktstaatsanwaltschaften geben, sagte Robert Feiger, Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), der Deutschen Presse-Agentur.

Zurzeit gehen gut 6700 Zöllner bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. 2017 war dem Fiskus durch Schwarzarbeit ein Schaden von rund einer Milliarde Euro entstanden, etwa durch entgangene Sozialabgaben. Weil der Mindestlohn nicht eingehalten wurde, waren rund 2500 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

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