Arbeitsrecht Finanzminister offen für härtere Sanktionen bei Mindestlohnverstößen

Scholz hält es für möglich, dass Unternehmen, die sich nicht an den Mindestlohn halten, sanktioniert werden. Der DGB hatte solche Schritte gefordert.

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„Die Allermeisten halten sich an die gesetzlichen Vorschriften.“ , sagte Scholz jedoch. Quelle: dpa

Berlin Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat sich offen gezeigt für die Forderung der Gewerkschaften, Unternehmen bei Mindestlohn-Verstößen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. „Da sehen Sie mich durchaus aufgeschlossen“, sagte der SPD-Politiker am Montag in Berlin bei der Zoll-Jahresbilanz.

„Die Allermeisten halten sich an die gesetzlichen Vorschriften.“ Der Zoll deckte im vergangenen Jahr 6220 Verstöße gegen das Mindestlohngesetz auf. Das waren fast fünf Mal so viele im Jahr der Einführung des Mindestlohns 2015. Davon sei in 2744 Fällen der Mindestlohn unterschritten worden, der derzeit 9,19 Euro pro Stunde beträgt.

Die Verfahren wegen Unterschreitung des Mindestlohns machen allerdings nur einen Bruchteil des Zolls aus. Dessen Sondereinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüfte der Bilanz zufolge im vergangenen Jahr mehr als 53.000 Arbeitgeber und leitete rund 111.000 Strafverfahren ein.

Allein in den vergangenen beiden Jahren habe der Zoll im Bereich illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug Schäden von rund 1,8 Milliarden Euro aufgedeckt. „Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen“, erklärte das Finanzministerium.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen den Mindestlohn gefordert. „Arbeitgeber, die sich nicht an die Regeln halten, sollten künftig keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der Funke-Mediengruppe.

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